Aktuelles aus dem IVS



        

Aktuelles aus dem IVS

(Stand: 14.03.2024)

  • ACHTUNG! Für Kurzentschlossene ist ein Einstieg in die Approbationsausbildung Systemisch fundierte Psychotherapie (PP) ab Mai 2024 noch möglich.
    Link zum Infopaket (PDF-Download) mit Anmeldeformular für ein Bewerbungsgespräch
    Link zu den Seminarterminen für ST-Kurs-2024
  • Am 23. Januar 2024 erhielten wir nach dem positiv abgeschlossenen Zertifizierungsverfahren unseres Qualitätsmanagements (Zertifikat)für die Psychotherapeutischen Ambulanzen des IVS wie auch für die staatlich anerkannten Ausbildungen sowie Fort-und Weiterbildungen des IVS wieder das 3 Jahre gültige Zertifikat nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015
  • WICHTIGE INFO! Am 18.01.2024 wurde die Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildung einstimmig sozialrechtlich anerkannt!
    Berlin, 18. Januar 2024: „Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Zulassung der Systemischen Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärt die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Andrea Benecke. Grundlage der Entscheidung war die Prüfung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat der Systemischen Therapie einen Nutzen insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, Hyperkinetischen Störungen und substanzbezogenen Störungen attestiert. „Auf dieser Basis wurde das komplexe Bewertungsverfahren zügig und mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Der G-BA hat damit einen wichtigen Beitrag für die evidenzbasierte Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung geleistet“, erläutert BPtK-Präsidentin Benecke.Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht.“ (Auszüge aus der Pressemitteilung der BPtK)
    Am IVS wird diese Ausbildung für (Sozial-)Pädagog:innen, Erziehungswissenschaftler:innen und Psycholog:innen ebenfalls möglich sein.
    Zur Pressemitteilung: BPtK begrüßt Zulassung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen – BPtK
  • Interview von Diplom-Psychologe Andreas Rose: Nach wiederholten Sabotage-Akten mit Stecknadeln im Sand eines Steiner Spielplatzes ermittelt die Kripo. Wer tut so etwas? Diplom-Psychologe Andreas Rose liefert Erklärungsansätze aus psychologischer Sicht.
  • Wir danken allen, die  in diesem Jahr 2023 wieder mit großem Engagement in den IVS-Ambulanzen und Lehrpraxen einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von psychisch belasteten Menschen geleistet haben! Als kleine Anerkennung habe ich (WD) wieder eine sehr kreative Arbeitshilfe entdeckt. Sie stammt aus der Werkstatt unserer Dozentin Frauke Niehues. Sie hat es geschafft, die ursprünglich von der kanadischen Psychotherapeutin Danie Beaulieu (2005) entdeckten Wirkungen von „Impact-Techniken“ weiterzuentwickeln und sie in anschaulicher Form in einer gut sortierten Box didaktisch aufzubereiten (Niehues, F. & G. Benaguid (Hrsg., 2023). Impacttechniken: Kompetenz!Box – Therapie und Beratung. Paderborn: Junfermann). Mich haben der Inhalt und die dazugehörigen Online-Materialien so überzeugt, dass ich glaube, dass diese Kompetenz!Box eigentlich in keiner Praxis fehlen darf. Außerdem bietet diese Box noch Platz, sie mit eigenen entwickelten Impact-Ideen und anderem psychotherapeutischen Handwerkszeug zu ergänzen. Wer sich auch für die Buchtitel und Arbeitsmaterialien der letzten Jahre interessiert, findet die Liste unter der Rubrik „Dokumente“ auf unserer Homepage („Bücher mit hohem Praxisfaktor“).
  • IVS auf der ConSozial 2023: Am 25. und 26.10. waren wir wieder zu Gast bei der ConSozial, der laut eigenen Angaben „bedeutendsten Fach- und Kongressmesse der sozialen Szene“. Unser interessanter Info-Stand fand auch große Aufmerksamkeit. Derzeit überlegen immer noch viele Leute aus der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik und Pädagogik/Erziehungs- u. Bildungswissenschaften jetzt noch schnell die Übergangsfrist (bis ca. 2032) zu nutzen und mit den (seit 2021) verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in zu beginnen. Manche Besucher unseres Info-Standes kannten das IVS bereits aus anderen Zusammenhängen und hatten erfreulicherweise schon sehr viel Gutes über uns gehört.

 

 

 

 

 

  • Kürzlich ist unser Buch „Psychotherapie in Anstellung“ erschienen, welches maßgeblich von  Steffen Landgraf und Andreas Rose auf den Weg gebracht wurde. Weil der Psychotherapie in Anstellung eine besondere Rolle in der psychotherapeutischen Versorgung zukommt, wählten wir dieses Thema im Jahr 2021 für unsere Fachtagung. Ohne Anstellung ist die Ausbildung zum facharztäquivalenten Psychologischen Psychotherapeut*en (PP) oder zum Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*en (KJP) heute nicht (mehr) möglich. Anders gesagt: Niemand wird Psychotherapeut*in für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche ohne ein Anstellungsverhältnis. Umso erstaunlicher ist es, dass es zu diesem Thema, im Gegensatz zur ambulanten Psychotherapie, noch keine Grundlagenliteratur gibt. Diese Lücke soll dieser Sammelband schließen und will zeigen, was die Kolleg*innen im Erwachsenen-, aber auch im Kinder- und Jugendlichenbereich leisten. Gerade in den letzten Jahren ist die Wichtigkeit des Heilberufs Psychotherapie enorm gestiegen, da in Krisenzeiten wie Pandemien oder Krieg ein besonders großer Bedarf besteht. Dieses Buch beleuchtet die große Vielfalt der Psychotherapie in Anstellung. Expert*innen aus der Praxis schildern mit Blick auf die spezifischen Bereiche ihrer Arbeitswelt die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, erzählen aber auch von den Wünschen und Bedürfnissen, die man als PP und KJP in Anstellung entwickelt. Ein abwechslungsreicher und kurzweiliger Blick hinter die Kulissen einer Berufsgruppe, die immer noch im Schatten steht, aber ganz entscheidend dazu beiträgt, dass unsere Gesellschaft den positiven Effekt von Psychotherapie zu schätzen weiß. Bestellbar ab sofort im Psychotherapie-Verlag
  • NEU! Mit dem Online-Seminar „Selbstständig in eigener Praxis: Aktuelle Infos, Tipps und Stolpersteine auf dem Weg zur Niederlassung“ am Donnerstag, 11. Januar 2024 möchten wir über einen möglichen und von vielen angestrebten Weg nach der Approbation informieren. Die Veranstaltung soll allen an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung interessierten Psychotherapeut*innen einen Wegweiser zur Gründung einer eigenen Praxis geben. Dabei werden Voraussetzungen geklärt, einzelne Schritte von der Bewerbung bis zur Übernahme einer Zulassung durchgesprochen sowie Tipps und mögliche Stolpersteine mitgegeben.

    Dozentin: Lisa Wüstendörfer, M.Sc.- Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Nürnberg. Frau Wüstendörfer hat selbst kürzlich den Schritt in die Niederlassung gemeistert und kann daher aus erster Hand berichten.

    Veranstaltungszeit: Donnerstag, 11. Januar 2024 von 16:00 bis ca. 19:00 Uhr (weiterer Termin in Planung)

    Kosten: Für aktuelle IVS-Ausbildungsteilnehmer*innen und jene, die im Herbst 2023 die Approbationsprüfung abgelegt haben gebührenfrei (eine Anmeldung ist aber wegen Zusendung des Teilnahmelinks unbedingt erforderlich) – ehem. IVS-Ausbildungsteilnehmer*innen 40,– Euro – externe Teilnehmer*innen 50,- Euro.

    Höchstteilnehmeranzahl: 30 Veranstaltungsort: Online via Zoom Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: https://www.ivs-nuernberg.de/seminarliste/?ID=so

  • Folgende Information zum Approbationsstudiengang „Psychotherapie“ erhielten wir über den SAAP-Verteiler: bei einem aktuellen Treffen der PTK-Bayern mit dem Landesprüfungsamt (LPA) ging es auch um die Absolvierung der ‚alten‘ Ausbildungen nach dem Approbationsstudium Psychotherapie. Nach Einschätzung des LPA ist der Zugang zur alten Ausbildung (PP/KJP) möglich, wenn die Fristen der Übergangsregelung im PsychThG gewahrt sind (Der Studienbeginn für den Bachelorabschluss muss also vor dem 01.09.2020 gelegen haben). Rechtlich sei der Weg allerdings voraussichtlich einfacher zu gewährleisten, wenn die jeweiligen Student*innen nach Master und Approbationsprüfung die Approbationsurkunde noch nicht beantragt haben. Die Möglichkeit zur Beantragung der Urkunde geht auch bei längerem Zuwarten nicht verloren. Die Aussage des Ministeriumsvertreters bei der letzten Delegiertenversammlung war so zu verstehen, dass mit dem Vorliegen der (neuen) Approbation eine zweite Approbation nicht erteilt werden könnte (allerdings besteht ja immer auch die Möglichkeit, eine Approbation zurückzugeben). Anfragenden Studierenden soll geraten werden, sich eine Auskunft beim Landesprüfungsamt einzuholen. Es fand bereits ein bundesweiter Austausch der Landesprüfungsämter zum Vorgehen in dieser Frage statt. Eine einheitliche Vorgehensweise wurde offenbar jedoch nicht beschlossen.
  • NEU: Alle Vortragsvideos unserer diesjährigen Fachtagung „Systemische Therapie – was ist da eigentlich anders?“ und   „Die Relevanz der Psychotherapie in der Klimakatastrophe“ sind nun auf dem IVS-YouTube-Kanal zu finden. In einem gesonderten Video gibt es dazu Stimmungsbilder, Highlights der Tagung und Interviews als Zusammenfassung, und inzwischen findet man auch bei den Vorträgen die dazugehörigen Folien als PDFs.
  • Ende Juni hat sich unsere langjährige Mitarbeiterin Evelyn Seitz in ihren verdienten Ruhestand verabschiedet. Sie hatte am IVS viele unterschiedliche Aufgaben inne. So hat sie z.B. mit ihren regelmäßigen Rundmails mit Stellenangeboten sicherlich vielen unserer Ausbildungsteilnehmenden zu interessanten und bereichernden Stellen verholfen. Wir bedanken uns sehr und wünschen ihr für ihre weiteren persönlichen Ziele und Pläne alles erdenklich Gute!
  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder – was tun? war am 18.7.23 das THEMA DES TAGES im Bayerischen Rundfunk. Hier wurde auch über den Standort des Präventionsnetzwerks ‚Kein Täter werden‘ in Regensburg berichtet, welches von PP Thomas Leitzsch unter der Trägerschaft des IVS in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Forensische Psychiatrie des LMU Klinikums  geleitet wird. Der Podcast mit Interviews findet sich unter folgendem Link: https://www.br.de/mediathek/podcast/br24-thema-des-tages/sexuelle-gewalt-gegen-kinder-was-tun/2017641
  • NEU: Für die Praktische Tätigkeit im Bereich KJP hat das IVS nun einen gesundheitsversorgungspolitisch richtungsweisenden Vertrag mit dieser Schule der Lebenshilfe in Fürth: https://lebenshilfe-fuerth.de/clara-und-dr-isaak-hallemann-schule.html und https://www.km.bayern.de/schule/6038.html?re=1
  • Ganz Aktuell! Wichtige Info für die Studierenden im neuen Master: In einem Schreiben vom 12.5.23 bestätigte uns die Approbationsbehörde der Bayerischen Regierung, „dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Ausbildung nach der bis 31.08.2020 geltenden Rechtslage mit dem Abschluss eines Master-Studiengangs „Psychologie/Psychotherapie“ nach der PsychTh-ApprO grundsätzlich erfüllt sind. Hierbei wird es sich regelmäßig um einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie sowohl mit einem Anteil an klinischer Psychologie in der Ausbildung als auch als Teil der Abschlussprüfung handeln. Zwingend zu beachten ist, dass der Studienbeginn (für den Bachelor; Anm. d. Verf.) der Absolventen vor dem 01.09.2020 gelegen haben muss.“ Das heißt, wer den neuen Master absolviert hat und keinen Platz für die 5-jährige neue Weiterbildung findet, kann auch die alte Ausbildung zum/r PP oder KJP in 3 oder 5 Jahren absolvieren.
  • Am 31.3.2023 hatte Helga Götz ihren letzten Arbeitstag. Sie hat sich nach 19 Jahren am IVS in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Sie hat uns, das gesamte IVS-Team, schon vor Kurzem zu einem kleinen Abschiedsfest mit selbstgemachten Köstlichkeiten eingeladen. Hier konnten wir dann auch ihre großen Verdienste um das IVS würdigen. Helga Götz ist eine der Frauen „der ersten Stunden“, in denen sie nicht nur Aufbauarbeit geleistet hat, sondern auch mit viel Improvisationsgeschick, vollem persönlichem Einsatz und mit Leidenschaft den Laden am Laufen hielt. Gerade in den letzten Wochen hat sie wieder gezeigt, wie sie es schafft, die Ausbildungsteilnehmenden gerade auf der Endstrecke der Prüfungszeit mit Verständnis und ihrer Herzlichkeit zu unterstützen. Wir bedanken uns sehr und wünschen ihr für ihre weiteren persönlichen Ziele und Pläne alles erdenklich Gute!
  • IVS-FACHTAGUNG-2023: Die Tagungsvorträge des ersten Tages sind nun veröffentlicht:
    1. Tag (12.5.23): Systemische Therapie – was ist da eigentlich anders? 
    2. Tag (13.5.23): Die Relevanz der Psychotherapie in der Klimakatastrophe (hier gehts zur Fachtagungsseite)  
  • Auf unserem YouTube-Kanal findet sich ein kurzer Informationsvortrag von Dipl.-Psych. Gerti Skoupy über die nun auch von den Krankenkassen anerkannte Ausbildung in Systemisch fundierter Psychotherapie.
    In einem weiteren Video beantwortet Frau Skoupy die häufigsten Fragen zur Ausbildung in diesem neuen psychotherapeutischen Verfahren: FAQ – Ausbildung in Systemischer Therapie
  • Dr. Andreas Rose hat jetzt auf YouTube einen eigenen Videokanal, auf dem einige fachlich relevante Videos von seinen verschiedenen Fernsehauftritten zu sehen sind: Dr. Andreas Rose – YouTube
  • Im Rahmen der Refresher-Fortbildungen des Verbands Psychologischer Psychotherapeutinnen im BDP (www.vpp.org) hat Dr. Wolfram Dorrmann am 9. November 2022 einen Vortrag über den „Umgang mit Suizidalität: Was ist wichtig – auch für Angehörige und Betroffene im Umfeld“  (80 Min. YouTubegehalten.
  • Im Rahmen des Hypnosalons der MEG-Regionalstelle Frankfurt hat Dr. Wolfram Dorrmann am  5.10.2022 einen Vortrag zum Thema „Suizidalität – Risikoabschätzung, Interventionen, häufige Fehler und Psychohygiene“(65 Min. YouTube) gehalten.
    In dem intimen Podcast „heiß & innig“ hat sich Dr. Andreas Rose zu den unterschiedlichsten Formen des Fetischismus interviewen lassen:  „Von SM und Nekrophilie: Wenn Fetische krankhaft werden“ (YouTube). Es geht hier v.a. um die Frage, welche Fetische noch akzeptabel sind und wann man um Hilfe suchen sollte.
  • NEU: Infos zur Systemisch fundierten Psychotherapie (Erster Ausbildungskurs Beginn am 5. Mai 2023) finden sich ab sofort hier unter diesem Link
  • Beachten Sie für Ihre Planung: Ab dem 1. Februar 2023 werden wir die Gebühren für unsere Fortbildungsseminare am IVS erhöhen. Leider ist dies aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen in der vergangenen Coronapandemie sowie aufgrund der aktuellen Energiekosten unvermeidbar. Zukünftig wird dann ein zweitägiges Seminar 360 Euro (statt 310 Euro) für IVS-Ausbildungsteilnehmer*innen 324 Euro (statt 280 Euro) kosten (Für Buchungen, die sich auf spätere Veranstaltungen beziehen, aber noch vor dem 02.02.2023 getätigt wurden, bleiben die aktuellen Tarife gültig.). Diese Erhöhung gilt nicht für die Hypnotherapieseminare der MEG-Regionalstelle. Bei dem im Januar begonnenen Curriculum Klinische Hypnose (KliHyp, B3 bis B8) ist auch ein Quereinstieg noch möglich: Zur Anmeldung in der MEG-Regionalstelle oder direkt hier auf der Seminarliste: https://www.ivs-nuernberg.de/seminarliste/?ID=he Das Grundlagenseminar B1/KE kann in Ausnahmefällen auch noch nach B3 besucht werden.
  • AKTUELL:  Ab sofort steht für die Praktische Ausbildung auch unsere Ambulanz in Regensburg zur Verfügung. Hier können Ausbildungsteilnehmende der PP-Ausbildung Patient:innen aller üblichen Störungsbilder behandeln. Gleichzeitig ist die Ambulanz ein Standort des Präventionsnetzwerks ‚Kein Täter werden‘. Dieses deutschlandweite Netzwerk besteht aus Anlaufstellen für Menschen, die bezüglich ihrer auf Kinder und/ oder Jugendliche gerichteten sexuellen Impulse über ein Problembewusstsein verfügen und von sich aus therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Eine Ankündigung dazu findet sich aktuell in der Süddeutschen Zeitunghttps://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-praevention-paedophilie-1.5527910
  • 25.4.2022: Dr. Dipl.-Psych. Andreas Rose führte am letzten Freitag ein Gespräch mit Rosalie Wüstner im FRANKEN-FERNSEHEN über die psychologischen Ursachen des „Querdenkens“ zu Themen wie Corona und Ukrainekrieg. Gesendet wird die lange Version am 5. Mai um 18:45. Eine gekürzte Version läuft heute am Montag, den 25.4.22  um 18 Uhr.
    Wer schon vorher interessiert ist, kann hier dem Link zur Mediathek folgen: https://www.frankenfernsehen.tv/mediathek/video/prof-dr-andreas-rose-im-talk-von-corona-bis-zum-ukraine-krieg-warum-gehen-querdenker-zu-solch-verschiedenen-themen-auf-die-strasse/

  • 22.3.2022:  Neue Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung!
    In einem Schreiben vom 22.3.22 teilte uns die Prüfungsbehörde mit, dass man sich entschlossen habe, die Zugangsmöglichkeiten zur KJP-Ausbildung umzustellen. Das heißt konkret:
    „Ab sofort werden auch Abschlüsse von nicht-universitären Master-Studiengängen in Psychologie, die an staatlich anerkannten Hochschulen bzw. an staatlich anerkannten Fernhochschulen einschließlich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften absolviert worden sind, als Voraussetzung für den Zugang zur KJP-Ausbildung akzeptiert. Das gilt selbst dann, wenn das Fach „Klinische Psychologie“ nicht gelehrt und auch keine Prüfungsleistung erbracht wurde.“
    Dies ermöglicht es nun allen(!) Master-Absolvent*innen im Fach Psychologie auch noch in der Zeit der Übergangsregelungen (bis 2032 bzw.2035) die KJP-Ausbildung zu beginnen, soweit sie den Bachelor vor dem 1.9.20 begonnen hatten. (Näheres siehe PsychThG-Rundschreiben der Regierung. PDF)
  • NEU: Die ersten approbierten Absolvent*innen der Direktausbildung (mit polyvalentem Bachelor in Klinischer Psychologie und Psychotherapie und einem weiterführenden, approbationskonformen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie) können, zukünftig am IVS parallel zu unseren bestehenden Angeboten auch die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeut*in absolvieren, sobald das IVS von der Psychotherapeutenkammer Bayerns als Weiterbildungsstätte anerkannt ist (vgl. Ausbildung-Schema).
  • AKTUELL:  Auf unserem YouTube-Kanal sind inzwischen alle 5 Lehrvideos zur Suizidprophylaxe in einer eigenen Playlist zu finden. Sie bauen aufeinander auf und stammen zum Teil aus einem IVS-Ausbildungsseminar im PP-Curriculum (Trainingsseminar zur Suizidprophylaxe am 12./13. Januar Thema: „Suizidalität: Diagnostik, Risikoabschätzung und Suizidprophylaxe“ – Kurs PP-2017-C),  welches damals mit dem Einverständnis der Teilnehmer*innen (Vielen Dank noch mal dafür!) aufgezeichnet wurde. 
  • AKTUELL: Das IMPP hat die schriftliche Prüfung im Frühjahr auf den 17. März 2023 festgelegt. Die 11. revidierte Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) wird vorerst noch nicht Prüfungsinhalt der schriftlichen Prüfungen des IMPP sein. Wer sich für die Ergebnisse der Prüfung im letzten Herbst interessiert, findet diese beim IMPP unter folgenden Links:
    Ergebnisbericht der schriftlichen Prüfung der Psychologischen Psychotherapeut*innen (PDF)
    Ergebnisbericht der schriftlichen Prüfung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (PDF)

  • Leider hat uns Gudrun Baier im November 2021 auf eigenen Wunsch verlassen. Wir alle haben ihr sehr viel zu verdanken, denn sie war (seit 2003) nicht nur eine engagierte Mitarbeiterin in den ersten Aufbaujahren des IVS, sie hatte auch immer ein offenes Ohr für die Nöte und Belange unserer Ausbildungsteilnehmer*innen und war interessiert an konstruktiven und fairen Lösungen. So hat sie sich gerade in den letzten Monaten vor allem darum gekümmert, dass alle in unseren Ambulanzen und Lehrpraxen tätigen Therapeut*innen die seit dem Jahr 2012 von den Krankenkassen zurückgehaltenen Nachvergütungen erhalten haben (mehr dazu auf dieser Seite unten). So werden sich viele über diese nachträglichen und unerwarteten Auszahlungen sehr gefreut haben. Gudrun Baier wird als Mitarbeiterin mit ihrem Wissen, ihrem Sinn für das Große Ganze und ihrer Sorgfalt, aber auch mit ihrer Geradlinigkeit und Herzlichkeit als Mensch, im IVS eine große Lücke hinterlassen. Wir bedanken uns sehr und wünschen ihr für ihre weiteren persönlichen Ziele und Pläne alles erdenklich Gute!
  • AKTUALISIERUNG: Alle Ausbildungsinstitute in Bayern haben inzwischen Nachzahlungen für die Punkteerhöhungen der Honorare aus den Jahren 2012 bis 2019 erhalten. Im Sinne der Gemeinnützigkeit des IVS haben wir die betroffenen Ausbildungsteilnehmer:innen und auch die inzwischen approbierten Absolvent:innen des IVS angeschrieben, um die ihnen für die Praktische Ausbildung zustehenden Nachvergütungen auszahlen zu können. Bis heute konnten vom IVS auf diesem Weg insgesamt 330.700 Euro nachträglich an 626 Therapeut:innen ausgezahlt werden.
  • NEU: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte kürzlich eine Übersicht zu den Kosten und Vergütungsanteilen im Rahmen Psychotherapeutenausbildung an den Ausbildungsinstituten. Nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz müssen den Ausbildungsteilnehmern ab dem 1. Januar 2021 mindestens 40% der Kassenhonorare in der Praktischen Ausbildung erstattet werden. Die Psychoanalytischen Ausbildungsinstitute liegen in der Spitzengruppe, allerdings haben deren Teilnehmer auch weit höhere Ausbildungskosten zu tragen. Das IVS hat seinen Teilnehmern schon immer 50% der Honorare erstattet, was zu einem erheblichen Überschuss am Ende der Ausbildung führt. Leider sind noch nicht alle Ausbildungsinstitute dieser Veröffentlichungspflicht nachgekommen.
  • 15.09.2021: Das M.E.G.a.Phon 54 (Ausgabe 09/21) ist erschienen. Die kostenlose Informations-Zeitschrift der Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e.V., kann über den Link auf unserer MEG-Regionalstellenseite kostenlos als PDF heruntergeladen werden. Sie erscheint normalerweise in Papierform einmal jährlich in einer Auflage von 12.500 Stück. Neben den aktuellen Informationen über die verschiedenen Fortbildungscurricula (Inhalt, Termine, Gebühren, etc.) kann man wissenswerte Interna über die M.E.G., Berufspolitik und fachliche Infos zur Hypnose erfahren.
  • NEU: Zur Fortbildung zur/m Gerichtsgutachter/in und „Forensische/r Sachverständige/r finden Sie nun hier einige der häufigsten Fragen (FAQs) zu diesem Curriculum als PDF.
  • Ein Erfolg vor Gericht: Eine Interessentin an unserer KJP-Ausbildung hatte mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Erfolg. Ihr Studienabschluss „Psychosoziale Beratung und Therapie“ (Master) wurde den im Gesetz genannten Studiengängen (Pädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften) als gleichwertig anerkannt. Wir selbst bewerten diesen und ähnliche Abschlüsse nicht nur als gleichwertig, sondern sogar als viel besser geeignet und wir freuen uns natürlich über diesen Erfolg, bei dem unser Rechtsanwalt, Hartmut Gerlach (Mannheim) eine große Unterstützung war. Das anonymisierte Urteil besagt im Absatz 21: Es „ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass es entgegen der Auffassung der Beklagten auf die „richtige“ Bezeichnung des Studiengangs in dieser Regelung gerade nicht ankommt.“ Das Urteil vom 6. Mai 2021 ist inzwischen auch rechtskräftig und gibt es hier in der vollständigen Fassung: Urteil-BayVerwG-M-27-K-20.3400
  • Die Vorträge mit anschließenden Fragerunden der Teilnehmer*innen unserer Fachtagung vom 8. Mai 2021
    „Psychotherapeut*innen in Anstellung – vielfältig gut aufgestellt“
    unter der Leitung von Dr. Andreas Rose und Dr. Steffen Landgraf
    sind jetzt online auf unserem YOUTUBE-Kanal zu finden. Die Tagung behandelt die Herausforderungen und Chancen sowie die Vielfalt der psychotherapeutischen Tätigkeiten in Angestelltenverhältnissen.
    Betrachtet werden die Tätigkeiten von PP und KJP in Anstellung
    aus der Sicht der Psychotherapeutenkammer,
    aus der Sicht der Rentenversicherung,
    aus der Sicht der Berufspolitik
    und aus dem Blickwinkel der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
    Welche beruflichen Tätigkeiten und Bereiche gibt es überhaupt?
    Welche Fehler kann man bei seinem Arbeitsvertrag machen?
    … und viele andere wichtige Fragen werden hier beantwortet.
  • Im Juni 2020 wurde in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen erlassen, welches die Unterdrückung oder Umkehrung der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung bei Minderjährigkeit und einer Unfähigkeit zur gültigen Einwilligung verbietet. Dr. Andreas Rose spricht in der aktuellen „report-psychologie“ in einem Interview (PDF) über seine Arbeit und die Implikationen des Gesetzes.
  • Die Autoren der Studie über die Ausbildungssituation der PiAs im Psychotherapeutenjournal (3/20) haben diese mittlerweile in einigen Punkten korrigiert. In der neuen Graphik steht nun das IVS mit 96 Studienteilnehmern gleichauf mit der AVT-Köln (siehe unter Nübling_et al._2020 PiA-Studie_Leserbriefe_Replik_PTJ2020-4). Es freut uns sehr, dass die PiAs der Studie im Allgemeinen sehr zufrieden sind mit ihren Ausbildungsinstituten (siehe unter: Nübling et al.: Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA): Rahmenbedingungen in den Ausbildungsinstituten und Abschnitt der Praktischen Ausbildung. Ergebnisse der PiA-Studie 2019 Teil II. Psychotherapeutenjournal 3/2020, S. 222–231 )
  • Eine Never-Ending-Story? Nein! Der Gesetzgeber hat sich festgelegt: „eine monatliche Vergütung von mindestens 1000 Euro“ … und bei der „Vollzeitform“ der Ausbildung kann man in der Praktischen Tätigkeit von einer 26-Stunden-Woche ausgehen. Genau dafür ist nämlich das monatliche Honorar von 1000 Euro (brutto) vorgesehen, welches seit 1.9.2020 von den Kliniken bezahlt werden muss (Siehe Punkt 11 der Bundestag-Drucksache-19-21270). Die Kliniken lassen sich diese Gelder nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz  in Verbindung mit der Änderung der Bundespflegesatzverordnung https://www.buzer.de/11b_PsychThG_Reform.htm) von den Krankenkassen erstatten. Siehe dazu auch die Ausführungen der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF) und die PiaNews 2020-2 (PDF).
  • Im Januar 2021 erschien im Kohlhammer-Verlag die Neuauflage des Buches: Praxis Krisenintervention – Handbuch für helfende Berufe: Psychologen, Ärzte, Sozialpädagogen, Pflege- und Rettungskräfte (Hrsg.: Ortiz-Müller, W., S. Gutwinski & B. Gahleitner, 2021, 3. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Kohlhammer). Autor des 5. Kapitels ist Dr. Wolfram Dorrmann. Hier wird das Konzept eines Trainingsseminars für Berater*innen und Psychotherapeut*innen zur Suizidprophylaxe  beschrieben (S. 85 -102). Ergänzend wurden dazu auch die folgenden Online-Materialien veröffentlicht: Arbeitspapiere für ein Seminar zur Suizidprophylaxe (PDF) und ein Lehr-Video zum Non-Suizid-Vertrag (auf unserem YouTube-Kanal)
  • 10.11.20: Dr. Andreas Rose erklärt im Frankenfernsehen die Motive für die kürzlichen Fälle von Sabotage an Spielgeräten auf Spielplätzen und geht dabei auch auf das Münchhausen-by-proxi-Syndrom ein. Hier geht es zum Video des Frankenfernsehens (6:44 Min.)
  •  Zur Zeit finden am IVS die mündlichen Prüfungen zur Approbation in den Räumen des IVS statt. Unsere MitarbeiterInnen sorgen täglich für einen sicheren Rahmen im Hinblick auf die aktuellen Infektionsrisiken und Abstandsregelungen. Wie die Fotos zeigen, können sich alle Prüflinge und auch die PrüferInnen in den vorbereiteten Räumen sehr sicher fühlen.

 

Hier sitzen die Prüflinge (in diesem Fall drei)

 

 

Hier sitzt die Prüfungskommission

 

  • 03.09.2020: Ein Mitschnitt unserer letzten Infoveranstaltung zur aktuellen Situation der Psychotherapieausbildung in Deutschland vom 30. Juli  2020 ist ab sofort auf unserem YouTube-Kanal zu sehen.
  • Ein weiterer Artikel zur „Psychotherapieausbildung nach der Gesetzesreform“ (PDF) von Dr. Wolfram Dorrmann findet sich im aktuellen Sozialmagazin (7-8/2020), die Zeitschrift für Soziale Arbeit im BELTZ-Verlag, welche sich in der aktuellen Nummer mit den Problemen „Alleinerziehende“ befasst. Der o.g. Artikel wurde uns mit freundlicher Erlaubnis des Verlags hier als PDF zur Verfügung gestellt.
  • 27.07.20: Aus Anlass der Häufung von zum Teil noch immer nicht aufgeklärten grausamen Gewalttaten gegen Tiere in der Region wurde Dr. Andreas Rose als Forensischer Sachverständiger befragt. Das Interview im Frankenfernsehen ist hier noch mal zu sehen: Grausame Taten gegen-Tiere – Was bewegt Menschen so etwas zu tun? (6:38 Min.)
  • Wichtige Festlegung der Regierung für die Kliniken zur Umsetzung und Finanzierung der Praktischen Tätigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/20968 – Mögliche Mängel in der Umsetzung der Psychotherapeutenausbildungsreform. Siehe insbesondere den Punkt 11 der Bundestag-Drucksache-19-21270 (PDF).
  • Die nächste IVS-Infoveranstaltung wird dann am Mittwoch den 2. Dezember 2020, 16 Uhr, ONLINE auf ZOOM oder per Anmeldung live im IVS stattfinden.
    Nach der Verabschiedung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes im letzten Jahr haben sich einige Bedingungen für die Ausbildung geändert. Falls Sie noch keine Ausbildung begonnen haben oder sich noch nicht entschieden haben, könnte es sein, dass Sie sich nun ganz besonders für eine Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeutin/en oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en interessieren. Ganz aktuell wird es hier wieder um das Thema „Gesetzesreform“ und die Frage der „Übergangsregelungen“ für die nach dem noch aktuell gültigen Gesetz durchzuführenden Ausbildungen gehen. Sie können bei der Onlineteilnahme im Chat Ihre individuellen Fragen stellen und erhalten auch weitere Infos per Upload. Hier schon mal die aktualisierte Grafik (PDF)
  • Berlin, 14. Februar 2020: Der Bundesrat hat heute den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen mit ein paar eigenen Änderungen zugestimmt.
  • In der Zeitschrift „FORUM-Sozial“ des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) erschien im Heft 4/2019 ein Artikel von Dr. Wolfram Dorrmann zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PDF) und seinen Folgen für die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in sowie eine Darstellung der aktuellen Möglichkeiten für Studierende der pädagogischen Fächer an Universitäten und Hochschulen (Auch ein paar Fotos von unserer KJP-Ambulanz finden sich da.).
  • Aufgrund der nun verabschiedeten Ausbildungsreform haben wir unsere Grafik zur aktuellen Psychotherapieausbildung in Deutschland aktualisiert und den neuen „Studiengang Psychotherapie“. der zur Approbation führt, eingepflegt. Auch wenn die Approbationsordnung erst noch verabschiedet wird, kann man davon ausgehen, dass sich nichts Wesentliches mehr am vorliegenden Entwurf verändern wird. Dieser Ausbildungsweg wird insgesamt 10 Jahre dauern. Der bisherige Weg ist in insgesamt nur 8 Jahren möglich, wenn man sich für eine Vollzeitausbildung entscheidet: Wie wird man eigentlich derzeit Psychotherapeut/in? (Eine aktualisierte Übersicht: Ausbildung-Schema-neu PDF)
  • NEU! Wer im November 2019 unsere Fachtagung nicht besuchen konnte, hat nun zumindest jetzt die Möglichkeit Fotos, Vortragsvideos und -folien zu dieser Tagung zu sichten. Die Tagung hatte das Thema : „Hinschauen! Probleme von Kindern und deren Verdrängung – 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention“
  • Das IMPP hat die Gegenstandskataloge für die PP- und die KJP-Ausbildung aktualisiert und veröffentlicht. Im Vorwort steht dazu: „Im Sinne eines gleitenden Übergangs und der Fairness gegenüber den Prüfungsteilnehmer*innen werden in den nächsten Prüfungsterminen die Prüfungsinhalte hauptsächlich auf diejenigen Gegenstände abgestellt, die sowohl in der Fassung von Mai 2004 als auch in den neuen Katalogen aufgeführt sind. Die in die aktuelle Fassung des Gegenstandskatalogs neu aufgenommen Gegenstände werden sukzessive stärker in die Prüfungen aufgenommen.“
  • (8.11.19): Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu (siehe Tagesordnung und TOP 9 in der Zusammenfassung der Sitzung des Bundesrats). Erste Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer zur Verabschiedung der Ausbildungsreform (PDF). Das bedeutet, ab 1. Sept. 2020 läuft die Übergangszeit von 12 Jahren. Bis 31. August 2032 muss die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen sein. Nur dann kann die Approbation nach dem alten Gesetz erteilt werden; siehe § 27 im neuen Gesetz (PDF). Ergänzt wurde das Gesetz mit einer Regelung, wonach diejenigen, die ihre Ausbildung noch nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit (PT1 und PT2) eine Vergütung von mindestens 1000 Euro monatlich erhalten.  – Wer jetzt noch vor dem 1. Sept. 2020 ein Studium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnt, kann die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität erreichen können. Weiterhin fordert der Gesetzgeber für die ambulante Weiterbildung, dass Ausbildungsinstitute zukünftig mindestens 40% der durch PiW (Psychotherapeuten in Weiterbildung) erwirtschafteten Leistungen an diese auszahlen müssen (Das IVS lag hier mit 50% übrigens schon immer über dieser jetzt neue geregelten Vergütungsquote!)
  • Am 19. Oktober 2019 fand der 8. Bayerische Landespsychotherapeutentag (LPT) in München mit 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Thema „Psychotherapie in Grenzsituationen“ statt. Dr. Wolfram Dorrmann hielt hier einen Vortrag zum Thema: „Der Patientensuizid – Psychotherapeutische Haltungen und Psychohygiene„. Bei der Veranstaltung ging es um „Grenzsituationen“ in Psychotherapien, in denen Psychotherapeut/innen in besonderer Weise fachlich und persönlich angesprochen und gefordert sind und wie diese bewältigt werden können. Zu der Seite der Veranstaltung. Zu den Folien des Vortrags (PDF).
  • Dr. Andreas Rose wurde in den Fürther Nachrichten (18.5.19) zur Einstufung der Sexsucht als Gesundheitsstörung befragt. Dr. Rose ist auch kürzlich von der Redaktion FOCUS-GESUNDHEIT auf Basis einer unabhängigen Erhebung zu den empfehlenswerten Ärzten auf die FOCUS-Ärzteliste aufgenommen worden. Wenn sich manche fragen, wie ein Psychologischer Psychotherapeut auf eine Ärzteliste kommt: alle Psychologischen Psychotherapeuten/innen und auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen, welche über die Fachkunde in einem der vier anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen, werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen als Ärzte/innen geführt und erhalten auch eine lebenslange Arztnummer (LANR). 
  • Das IVS beteiligt sich am Donnerstag, den 28. März 2019, wieder an den bundesweiten BoysDay-Aktivitäten, um den attraktiven Beruf auch bei den Jungs (ab 14 J.) zu präsentieren. Sie sollen schon mal wissen, wofür es sich lohnen könnte, am Ende der schulischen Ausbildung gute Abschlussnoten zu haben. Die Themen werden sein: Psychologie: Über Studium und Beruf – Wie trainiert man Selbstsicherheit? Wie behandelt man Ängste, z.B. Prüfungsängste oder Zwänge? Was ist Stress und wie funktioniert Biofeedback? Anmeldungen ab Klasse 9 unter: http://www.boys-day.de/
  •  NEU! Die Ergänzungsqualifikation für die Fachkunde in verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen (200 Std.  bzw. 150 Std. Theorie) kann von Ausbildungsteilnehmern am IVS ab sofort kostenfrei erworben werden. Wir möchten damit auch der Mangelsituation im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entgegenwirken. Die buchungstechnischen Abläufe werden wir demnächst auf unserer Homepage unter „Ergänzungsqualifikation VT bei Kindern und Jugendlichen“ veröffentlichen. Möglicherweise interessiert es Sie ja, neben der PP-Ausbildung auch die Ergänzungsqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ zu erwerben.

    Die Stunden können also zusätzlich zu den 600 Theoriestunden kostenfrei gebucht werden. Wir halten es nicht für sinnvoll, die PP-Ausbildung selbst mit einem größeren Anteil an KJP-spezifischen Seminaren zu vermengen, da sonst die Qualität dieser Ausbildung sinken würde. Außerdem wollen wir mit diesen zusätzlichen Theoriestunden den doch sehr komplexen psychotherapeutischen Ansprüchen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Bezugspersonen gerecht werden.

  • Mittlerweile ist nun auch das Buch zu unserer vorletzten IVS-Fachtagung (2015)  erschienen. Es trägt den Titel: Sexuelle Probleme bei Kindern und Jugendlichen„. Dr. Andreas Rose hat dieses Fachbuch auf der Basis der Tagungsbeiträge und der Mitarbeit weiterer Autoren/innen zusammen mit dem Psychotherapie-Verlag (Tübingen) auf den Weg gebracht. Hier ist das Buch inzwischen auch lieferbar: Link zum Psychotherapie-Verlag