Ausbildung

in Verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie
und in Systemisch fundierter Psychotherapie

zum/r

Psychologischen Psychotherapeuten/in

und

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in

nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Zur Orientierung: Wir werden beide Ausbildungen auch weiterhin nach den Übergangsregelungen bis spätestens 2029 anbieten, damit eine reguläre Beendigung der Ausbildung innerhalb der gesetzten Frist (bis 2032 bzw. 2035) möglich ist.

Die nächsten Kurse beginnen im April/Mai 2024 sowie im September/Oktober 2024

Die nächste Ausbildung in Systemisch fundierter Psychotherapie (PP) beginnt im Mai 2024

Systemisch fundierte Psychotherapie (KJP) startet erstmalig im Herbst 2024

Die Termine werden in nächster Zeit auch in den Seminarplänen erscheinen. Wir versuchen die Einführungsseminare möglichst 3- bis 4-tägig zu organisieren, damit die Kursteilnehmer*innen, die dann ja mindestens 3 Jahre zusammen sind, sich auch gut kennenlernen können. Alle folgenden Seminare sind 2-tägig (zu den PP-Seminarplänen; zu den KJP-Seminarplänen).

Der Bundesrat stimmte am 8.11.19 dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu (siehe Tagesordnung und TOP 9 in der Zusammenfassung der Sitzung des Bundesrats). Erste Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer zur Verabschiedung der Ausbildungsreform (PDF). Das bedeutet, ab 1. Sept. 2020 läuft die Übergangszeit von 12 Jahren. Nach dem Psychotherapieausbildungsreformgesetz (PDF) wird diese Ausbildung also noch ca.12 Jahre nach dem alten Gesetz möglich sein. So ist es im § 27 festgelegt. Wer jetzt noch vor dem 1. Sept. 2020 ein Bachelorstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnt, kann also die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Auch wenn sie finanziell der schlechtere Weg ist, wird diese mittlerweile sehr bewährte Ausbildung mit ihren anwendungsbezogenen Inhalten noch über viele Jahre kompetente Psychotherapeut*innen hervorbringen, die nicht zuletzt einen Segen für die Patient*innen darstellen werden.  Wer schon einen Bachelor hat, kann auch noch nach dem 1. Sept. 2020 ein Masterstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnen und ebenfalls danach die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten! Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität (mit einem entsprechend hohen NC) erreichen können.

Ganz Aktuell! Wichtige Info für die Studierenden im neuen Master: In einem Schreiben vom 12.5.23 bestätigte uns die Approbationsbehörde der Bayerischen Regierung, „dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Ausbildung nach der bis 31.08.2020 geltenden Rechtslage mit dem Abschluss eines Master-Studiengangs „Psychologie/Psychotherapie“ nach der PsychTh-ApprO grundsätzlich erfüllt sind. Hierbei wird es sich regelmäßig um einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie sowohl mit einem Anteil an klinischer Psychologie in der Ausbildung als auch als Teil der Abschlussprüfung handeln. Zwingend zu beachten ist, dass der Studienbeginn (für den Bachelor; Anm. d. Verf.) der Absolventen vor dem 01.09.2020 gelegen haben muss.“ Das heißt, wer den neuen Master absolviert hat und keinen Platz für die 5-jährige neue Weiterbildung findet, kann auch die alte Ausbildung zum/r PP oder KJP in 3 oder 5 Jahren absolvieren.

Mit der aktuellen Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde eine Regelung auf den Weg gebracht, die beinhaltet, dass ab der Gültigkeit des Gesetzes (1. Sept. 2020) alle, die ihre Ausbildung noch nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer Praktischen Tätigkeit (PT1 und PT2) eine Vergütung von mindestens 1000 Euro monatlich (brutto; bei einer 26-Stunden-Woche! Vgl. die „Kleine Anfrage“ der FDP an die Regierung: Drucksache 19/20968; siehe Punkt 11erhalten müssen. Weiterhin fordert der Gesetzgeber für die ambulante Weiterbildung, dass Ausbildungsinstitute zukünftig mind. 40% der durch PiW (Psychotherapeuten in Weiterbildung) erwirtschafteten Leistungen an diese auszahlen müssen (Das IVS lag hier mit 50% übrigens schon immer über dieser jetzt neu geregelten Vergütungsquote!)

Kapazitäten: Mittlerweile hat das IVS die staatliche Zulassung für 111 Ausbildungsplätze im Bereich Erwachsenenbehandlung. Das heißt jährlich können 111 Ausbildungsteilnehmer*innen die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in beginnen. In der Regel werden diese auf 3 – 4 Ausbildungsgruppen (Kurse) pro Jahrgang aufgeteilt. Das gilt auch für die Ausbildung zur/m Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten/in, für die das IVS insgesamt 77 staatlich genehmigte Ausbildungsplätze hat. Ist die Nachfrage in einem Anfangssemester besonders groß, dann werden die Teilnehmer in 2 kleinere Gruppen aufgeteilt, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten und um ein intensives Lernen zu ermöglichen (Platzzahlen der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in Bayern). Diese Überkapazitäten haben den Vorteil, dass die Auswahl von Stellen für PT1, PT2 und Stellen in Lehrpraxen für die Praktische Ausbildung sehr groß ist.

NEU: Die Ergänzungsqualifikation für die Fachkunde in verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen (200 Std. Theorie) kann von Ausbildungsteilnehmern am IVS ab sofort kostenfrei erworben werden. Wir möchten damit auch der Mangelsituation im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entgegenwirken. Die buchungstechnischen Abläufe werden wir demnächst auf unserer Homepage unter „Ergänzungsqualifikation VT bei Kindern und Jugendlichen“ veröffentlichen.
Die Stunden können also zusätzlich zu den 600 Theoriestunden (PP) kostenfrei gebucht werden. Wir halten es nicht für sinnvoll, die PP-Ausbildung selbst mit einem größeren Anteil an KJP-spezifischen Seminaren zu vermengen, da sonst die Qualität dieser Ausbildung sinken würde. Außerdem wollen wir mit diesen zusätzlichen Theoriestunden den doch sehr komplexen psychotherapeutischen Ansprüchen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Bezugspersonen gerecht werden.

Weitere Informationen zur Ausbildung, Studium und Beruf:

Für individuelle Fragen: Termin für ein persönliches Informationsgespräch (zu den Anmeldeformularen)