Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:
Praktikum am IVS für Studierende
Freie Praktikumsplätze für den KJP Bereich sowie für den PP Bereich haben wir wieder ab Oktober 2025!
- ist möglich für Studierende der Psychologie
- Studierende der (Sozial-)Pädagogik, soweit sie das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben und die Ausbildung noch nach den Übergangsregelungen (§ 27 des PsychThG) absolvieren könnten.
- Pädagogen und Sozialpädagogen, die sich schon für das Ziel einer Approbation zum Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten entschieden haben, empfehlen wir insbesondere sich möglichst während des Studiums psychiatrisch/psychotherapeutische Erfahrungen auch über ein Praktikum in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater zu erwerben.
- Voraussetzungen für ein Praktikum am IVS:
– Nachweis über einen ausreichenden Impfschutzgegen Masern gemäß § 20 Abs. 9 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
– Nachweis über vollständige Coronaimpfung
– Praktikum im KJP-Bereich ist nur möglich, wenn der Beginn des Bachelorstudiums vor dem 30.09.2020 stattgefunden hat.
- Mindestzeitraum 4 Wochen
- Hier das Praktikumskonzept (PDF)
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies, um Ihnen einen besseren Service bieten zu können.
Hierbei handelt es sich um ausschließlich funktionale Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies und unserer Datenschutzerklärung zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer DatenschutzerklärungOKDatenschutzerklärung