Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:
Praktikum am IVS für Studierende
- ist möglich für Studierende der Psychologie oder (Sozial-)Pädagogik, soweit sie das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben und die Ausbildung noch nach den Übergangsregelungen (§ 27 des PsychThG) absolvieren könnten.
- Pädagogen und Sozialpädagogen, die sich schon für das Ziel einer Approbation zum Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten entschieden haben, empfehlen wir insbesondere sich möglichst während des Studiums psychiatrisch/psychotherapeutische Erfahrungen auch über ein Praktikum in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater zu erwerben.
- Zukünftig sind am IVS sicher auch Praktika möglich, die im Rahmen des Psychotherapie-Masterstudienganges als Pflichtpraktika vorgesehen sind.
- Voraussetzungen für ein Praktikum am IVS:
– Nachweis über einen ausreichenden Impfschutzgegen Masern gemäß § 20 Abs. 9 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
– Nachweis über vollständige Coronaimpfung
- Hier das Praktikumskonzept (PDF)
- Wenn Sie sich für ein Praktikum am IVS interessieren, bewerben Sie sich bitte unter: praktikum(at)ivs-nuernberg.de

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