Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Praktikum am IVS für Studierende

Freie Praktikumsplätze für den KJP Bereich haben wir wieder ab Mitte Mai 2025, für den PP Bereich ab Oktober 2025!

  • ist möglich für Studierende der Psychologie
  • Studierende der (Sozial-)Pädagogik, soweit sie das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben und die Ausbildung noch nach den Übergangsregelungen (§ 27 des PsychThG) absolvieren könnten.
  • Pädagogen und Sozialpädagogen, die sich schon für das Ziel einer Approbation zum Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten entschieden haben, empfehlen wir insbesondere sich möglichst während des Studiums psychiatrisch/psychotherapeutische Erfahrungen auch über ein Praktikum in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater zu erwerben.
  • Voraussetzungen für ein Praktikum am IVS:
    – Nachweis über einen ausreichenden Impfschutzgegen Masern gemäß § 20 Abs. 9 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
    – Nachweis über vollständige Coronaimpfung
    – Praktikum im KJP-Bereich ist nur möglich, wenn der  Beginn des Bachelorstudiums vor dem 30.09.2020 stattgefunden hat.
  • Mindestzeitraum 4 Wochen
  • Hier das Praktikumskonzept (PDF)