Ausbildung Abschluss – Prüfung – Kosten



        

Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Abschluss – Prüfung – Kosten

(nach §§ 7-19 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)

Aktuell finden am IVS die mündlichen Prüfungen zur Approbation im Herbst und Frühjahr eines jeden Jahres in den Räumen des IVS statt. Unsere MitarbeiterInnen sorgen hier für einen sicheren Rahmen im Hinblick auf die aktuellen Infektionsrisiken und Abstandsregelungen. Wie die Fotos zeigen, können sich alle Prüfungskandidat*innen und auch die PrüferInnen in den vorbereiteten Räumen sehr sicher fühlen.

Hier sitzen die Prüflinge (in diesem Fall drei)

Hier sitzen die Prüflinge (in diesem Fall drei)

 

Hier sitzt die Prüfungskommission

Informationen und hilfreiche Links zur letzten Ausbildungsphase:

Kosten

  • Individuelle Entlastungen für die erste Hälfte der Ausbildung durch verschiedene Zahlungsvarianten im Ausbildungsvertrag (s. Infopaket).
  • Die Einkünfte während der Praktischen Ausbildung übersteigen die Ausbildungskosten. Letztere sind (auch als „Verlustvortrag“ für die Zeit nach der Ausbildung) steuerlich absetzbar.
  • Wir passen diese Einkünfte ständig an die Erhöhungen der Vergütungen durch die Krankenkassen an.
  • Auch nachträglich von den Kassen erstattete Honorarerhöhungen kommen unseren Ausbildungsteilnehmer:innen auf Grund der gemeinnützigen und damit Gewinne vermeidenden Vereinssatzung des IVS zu Gute.  So haben wir aktuell die Nachzahlungen für die Punkteerhöhungen der Honorare aus den Jahren 2009 bis 2019 an die betroffenen Ausbildungsteilnehmer:innen und auch die inzwischen approbierten Absolvent:innen des IVS ausgezahlt. Bis zum 26.5.2021 wurden insgesamt 259.600 Euro nachträglich an 460 Therapeut:innen des IVS überwiesen.
  • Ab 1.9.2020 erhalten PiAs in der Praktischen Tätigkeit monatlich mindestens 1000 Euro (brutto) bei einer 26-Stundenwoche.
  • Das IVS finanziert für alle Ausbildungsteilnehmer/innen über die gesamte Ausbildungszeit eine Unfall- und eine Betriebshaftpflichtversicherung, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für die Patientenbehandlungen in Praktischen Tätigkeit (PT1 / PT2) und in der Praktischen Ausbildung.
  • Nach dem reformierten Psychotherapeutengesetz müssen den Ausbildungsteilnehmenden ab dem 1. Januar 2021 mindestens 40% der Kassenhonorare in der Praktischen Ausbildung erstattet werden. Das IVS hat seinen Teilnehmern schon immer 50% der Honorare erstattet, was zu einem erheblichen Überschuss am Ende der Ausbildung führt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlicht mittlerweile regelmäßig eine aktualisierte Übersicht zu den Kosten und Vergütungsanteilen im Rahmen Psychotherapeutenausbildung an den Ausbildungsinstituten in Deutschland. Die Psychoanalytischen Ausbildungsinstitute liegen hier in der Spitzengruppe, allerdings haben deren Ausbildungsteilnehmende auch weit höhere Ausbildungskosten zu tragen.
  • Detaillierte Infos zu Vergütungen, Kosten und zur Finanzierung der IVS-Ausbildung (Aktualisierte Berechnung in einer Tabelle)

Weitere Informationen