Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Praktische Anteile der Ausbildung

Selbsterfahrung – SE

(nach § 5 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)

Praktische Tätigkeit – PT1 und PT2

(nach § 2 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)

NEU! Mit der aktuellen Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde eine Regelung auf den Weg gebracht, die beinhaltet, dass alle PiAs, die noch nach der alten Ausbildung in PT1 und PT2 tätig sind, ein Honorar von mindestens 1.000 Euro monatlich für diese Tätigkeit erhalten müssen (siehe unter AKTUELLES aus dem IVS)

  • Das IVS bekommt immer wieder aktuelle Stellenangebote, die uns von verschiedenen Einrichtungen und Kolleg*innen zugeschickt werden. Wir veröffentlichen diese hier auf unserer STELLENBÖRSE
  • Unsere kooperierenden Kliniken, gehen weit über den nordbayerischen Raum hinaus.
  • Deutschlandkarte mit Standorten und Liste der Kooperierenden Kliniken für die praktische Tätigkeit
  • Mit Kliniken und Praxen, die auf Wunsch von einzelnen Ausbildungskandidat*innen gewählt werden, machen wir gerne auch einen individuellen Kooperationsvertrag.
  • Liste mit öffentlichen Informationen über Konditionen und zur Bewertung von Kliniken für PT1 undPT2 (bundesweit)
  • In Bayern kann die PT2 auch als honorierte Tätigkeit im Rahmen einer Ausbildungsassistenz in einer kooperierenden Praxis abgeleistet werden.
  • Wer eine tariflich bezahlte Stelle sucht, wird vielleicht hier fündig: http://www.PsychJOB/

Praktische Ausbildung – PA

(nach § 4 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)

  • Das IVS unterhält zwei große Ambulanzen in Fürth und eine weitere in Regensburg. Darüberhinaus sind weitere ca. 100 Lehrpraxen dezentral im Raum Nordbayern (zwischen Würzburg und Regensburg und von Bayreuth bis München) aber auch in angrenzenden Bundesländern verteilt.
  • Deutschlandkarte mit Standorten der Kooperierenden Lehrpraxen und Ausbildungsambulanzen für die praktische Tätigkeit und ggf. praktische Ausbildung
  • Die Vergütung in der Praktischen Ausbildung liegt bei einer Zahl von 600-720 Behandlungsstunden bei mindestens 42 Tsd. Euro bis maximal 48 Tsd. Euro (Stand 2025; vgl. Infos zu Kosten)
  • Am IVS fällt keine zusätzliche „Raummiete“ an. Für die Praktische Ausbildung in den IVS-Ambulanzen oder kooperierenden Lehrpraxen ist gewährleistet, dass nicht nur die Behandlungsräume sondern auch die verfügbare Infrastruktur der Einrichtung (Büromaterialien, Patientenbibliothek und Fachbibliothek, die üblichen Testverfahren, Videoaufnahme- und Audioaufnahme- und -wiedergabegeräte, Telefon, Aktenarchive etc.) genutzt werden können.

Supervision

(nach § 4 PsychTh-AprV bzw. KJPsychTh-APrV)

  • Es besteht freie Wahl der Supervisor*innen am IVS.
  • Auf der Supervisor*innenliste (Teil der Dozenten/innenliste) sind die Supervisor*innen nach Postleitzahlen geordnet zu finden.
  • Supervisoren/innen anderer staatlich anerkannter Institute werden für die Ausbildung am IVS i.d.R. ebenfalls anerkannt.