FAQs (Frequently Asked Questions) zur Ausbildung am IVS



        

FAQs (Frequently Asked Questions)

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung am IVS: (Fassung vom 12.01.2021)

Studierende der verschiedenen Fachrichtungen können sich zweimal im Jahr über unser Institut informieren. Wir veranstalten zu Beginn jeden Jahres eine Infoveranstaltung in Fürth, bei der Sie die Räumlichkeiten, das Leitungsgremium und auch einige Mitarbeiter kennen lernen können, Informationen zur Ausbildung erhalten sowie spezielle Fragen zur Ausbildung am IVS stellen können. Im Herbst veranstalten wir jedes Jahr eine Fachtagung (für Studierende kostenfrei), bei der Sie sich einerseits fachlich weiterbilden können, aber andererseits auch unsere aktiven und auch ehemaligen Ausbildungskandidaten/innen treffen können, um sich über die Ausbildung am IVS auszutauschen. Vorab hier schon mal Infos zu den häufigsten Fragen:

Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in?

Die Überprüfung der Zugangsqualifikationen liegt zunächst bei dem Institut, bei dem sich ein/e Teilnehmer/in bewirbt. Die Zugangsqualifikationen sind auf der IVS-Homepage unter eigenen Links beschrieben Zugangsqualifikationen PP und Zugangsqualifikationen-KJP. Wenn diese Informationen nicht ausreichen, z.B. wenn es um die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge geht, müssen wir Ihre Unterlagen an unsere Prüfungsbehörde in München (Regierung von Oberbayern) weitergeben, die ggf. von der ZAB in Bonn eine Bewertung vornehmen lässt (ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 53012 Bonn, Postfach 2240). Bei innereuropäischen Abschlüssen entscheidet oft auch die Prüfungsbehörde selbst, weil sie schon ähnlich gelagerte Fälle vorliegen hatte.

Wie lange werden Sozialpädagogen und Pädagogen für Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in noch zugelassen?

Nach dem ab 1. September 2020 geltenden Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz wird diese Ausbildung noch 12 Jahre nach dem alten Gesetz mit Übergangsbestimmungen möglich sein. So ist es im § 27 im neuen Gesetz (PDF) festgelegt. Wer jetzt noch vor dem 1. Sept. 2020 ein Bachelorstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnt, kann die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Wer schon einen Bachelor hat, kann auch noch nach dem 1. Sept. 2020 ein Masterstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnen und ebenfalls danach die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Wer dann die Approbation hat, dem kann sie auch nicht durch ein reformiertes Gesetz entzogen werden!  Wer etwas anderes behauptet, kennt die Fakten nicht! Bitte helfen Sie mit, diesen „Fake-News“ entgegenzuwirken! Die entstandene Gerüchteküche sollte nicht noch mehr Panik erzeugen oder gar zu individuellen Fehlentscheidungen führen!

Erst nach dieser 12-Jahresfrist wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation wirklich nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität (mit einem entsprechend hohen NC) erreichen können.

In der Zeitschrift „FORUM-Sozial“ des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) erschien im Heft 4/2019 ein Artikel zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PDF) und seinen Folgen für die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in sowie eine Darstellung der aktuellen Möglichkeiten für Studierende der pädagogischen Fächer an Universitäten und Hochschulen.

 

Können auch Schulpsychologen/innen, Sonderpädagogen/innen und Heilpädagogen/innen für die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zugelassen werden?

Hier besteht in Bayern inzwischen eine Sonderregelung: Alle Lehrer/innen mit 1. Staatsexamen sowie Schulpsychologen/innen, Sonderpädagogen/innen und Heilpädagogen/innen können in Bayern zur Ausbildung zugelassen werden, wenn sie ihr Studium bis zum Sommersemester 2014 begonnen haben bzw. hatten (Laut einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25.11.2014, Az. G32a-G8530.01-2013/28-64 .).

Wer nach diesem Datum mit einem solchen Studium begonnen hat, muss anschließend noch ein pädagogisches Masterstudium absolvieren.

Gibt es beim IVS einen Termin für den Bewerbungsschluss?

Nein. Das IVS hat die staatliche Zulassung für 111 PP- bzw. 77- KJP-Ausbildungsteilnehmer/innen pro Jahrgang, weshalb wir bei großer Nachfrage immer wieder auch mit 2 Ausbildungskursen starten können. Für unsere Planung ist es allerdings gut, wenn wir frühzeitig wissen, ob wir wirklich zwei Kurse organisieren müssen.

Wann kann ich die Ausbildung beginnen?

Sie können mit den Theorieseminaren im April oder im Oktober beginnen. In jedem Fall können Sie schon vorher mit der praktischen Tätigkeit beginnen und/oder auch in eine Selbsterfahrungsgruppe einsteigen. Mit dem früheren Beginn können Sie sich dann auch am Ende der Ausbildung entsprechend früher zur staatlichen Prüfung anmelden. Quereinsteiger können auch während der laufenden Semester in die Theorieseminare einsteigen.

Wieviele Ausbildungsteilnehmer*innen kann oder darf das IVS aufnehmen?

Jährlich können am IVS  111 Ausbildungsteilnehmer*innen die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in beginnen. In der Regel werden diese auf 3 – 4 Ausbildungsgruppen (Kurse) pro Jahrgang aufgeteilt. Das gilt auch für die Ausbildung zur/m Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten/in, für die das IVS jährlich 77 Ausbildungsplätze hat (Platzzahlen der staatlich anerkannten bayerischen Ausbildungsstätten).

An welchen Einrichtungen kann ich die praktische Tätigkeit absolvieren?

An welchen Einrichtungen kann ich die praktische Tätigkeit (PT) absolvieren?
Man unterscheidet die sog. PT1 (=1200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird.

Wie finde ich eine Stelle für die praktische Tätigkeit?

Drucken Sie sich die Liste unserer Kooperationskliniken aus und nehmen Sie Kontakt mit den dort angegebenen Kontaktpersonen auf. Hier erfahren Sie auf direktem Weg, ob und wann eine sog. PPiA-Stelle (PPiA = Psychologische Psychotherapeut/in in Ausbildung od. auch PiP-Stelle = Psychologe/in im Praktikum) frei wird. Am besten und auch angemessen wäre hier natürlich eine Stelle, die auch nach TöVD (EG 13)
bezahlt wird. Wenn Sie in eine Klinik wollen, die auf der Liste des IVS nicht verzeichnet ist, dann teilen Sie uns dies mit. Es ist durchaus möglich, einen individuellen Kooperationsvertrag mit dieser Klinik abzuschließen.

Wie lange muss die praktische Tätigkeit dauern?

Hier gab es durchaus einige Irritationen für die Teilnehmer/innen der letzten Jahrgänge. Das Gesetz schreibt zwar 12 Monate für die PT1 und 6 Monate für die PT2 vor aber nach einer Mitteilung unserer Prüfungsbehörde (damals die Regierung von Unterfranken, jetzt: Oberbayern) können in Bayern die 1200 Stunden Psychiatriezeit (PT1) nun wieder in weniger als 12 nämlich in  8 Monaten (mindestens) und die 600 Stunden Psychosomatik (PT2) in weniger als 6 Monaten nämlich in 4 Monaten (mindestens) absolviert werden.

Können in der praktischen Tätigkeit auch Stunden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie abgeleistet werden?

Die Ableistung von höchstens einem Drittel der jeweiligen Stundenzahl (400 Std. für PT1 und 200 Std für PT2) wird von der Prüfungsbehörde toleriert, wenn die übrigen für PT1 und PT2 als verbindlich bezeichneten Anforderungen eingehalten sind.

Was kostet die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in?

Die Gesamtkosten betragen für die dreijährige Ausbildung aktuell 21.330  Euro und für die fünfjährige Ausbildung 21.090  Euro. Allerdings liegt der Verdienst in der praktischen Ausbildung durch die Behandlung von Patienten in einer der IVS-Ambulanzen oder kooperierenden Praxisambulanzen des IVS weit über diesem Betrag (s.u.).

Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?

Auf Grund der Gemeinnützigkeit des Trägervereins ist das IVS nicht berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Ausbildungen immer nur kostendeckend kalkuliert sind.
– Grundkosten der Theorieseminare 140 € pro Monat (5-jährige Ausbildung)
bzw. 240 € pro Monat (3-jährige Vollzeitausbildung). Das sind insgesamt 8.640 € für die dreijährige Ausbildung und 8.400 Euro für die fünfjährige Ausbildung. Für diese monatlichen Gebühren können auch gestufte Bezahlungsmodelle gewählt werden.

Die Grundkosten sind seit Gründung des IVS, also seit mehr als 15 Jahren nicht erhöht worden. Nur wenn sich bei der EBM-Gebühren, bei der Leistungserstattung, Erhöhungen ergeben, müssen wir die Gebühren für Supervision und Selbsterfahrung ebenfalls erhöhen, damit sich unsere Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter nicht unterbezahlt fühlen. Da an der Erhöhung der Gebühren für psychotherapeutische Leistungen auch die Ausbildungsteilnehmer immer in gleichem Maße (zu 50%) beteiligt sind enstehen am Ende natürlich auch wieder entsprechend höhere Überschüsse, welche die Gesamtkosten weit übersteigen (vgl. unter Ausbildungskosten).

Wie groß sind die Theoriekurse pro Jahrgang?

Unsere Theoriekurse bestehen in der Regel aus 10 bis 16 Ausbildungsteilnehmern. Das IVS hat zwar die staatliche Zulassung für 90 PP- bzw. 64- KJP-Ausbildungsteilnehmer/innen pro Jahrgang, jedoch beginnen wir 2x im Jahr (April und Oktober) mit der Ausbildung. Bei großer Nachfrage starten wir hier manchmal mit 2 Ausbildungskursen um die Gruppengröße von 16 möglichst nicht zu überschreiten.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungsinstituten verfügen alle unsere medientechnisch sehr gut ausgestatteten Seminarräume auch über Klimaanlagen, die in den heißen Sommern ein gemeinsames Arbeiten auch wirklich möglich machen.

Muss ich die praktische Ausbildung in den Ambulanzen des IVS machen?

Nein. Unsere zusätzlichen kooperierenden Praxis-Ambulanzen sind dezentral im Raum Nordbayern (Würzburg bis Bayreuth und Regensburg) verteilt. Entsprechend groß ist auch unser Einzugsbereich bezüglich der Ausbildungsteilnehmer/innen.  Diejenigen, die ihren Wohnort in diesen weiter entfernt liegenden Städten haben, können ihre praktische Ausbildung natürlich in den dort ansässigen mit uns kooperierenden Praxen absolvieren. Adressen von kooperierenden Praxen an Ihrem Wohnort erhalten Sie im IVS-Büro.

Was sind die Voraussetzungen für einen Einstieg in die praktische Ausbildung?

Beim IVS gibt es keine Zwischenprüfung, weshalb als Einstiegskriterien in die praktische Ausbildung die von der Regierung festgelegten Stundenzahlen gelten. Vor Beginn der praktischen Ausbildung müssen Ausbildungsteilnehmer mindestens 900 Stunden praktische Tätigkeit, mindestens  300 Stunden Theorie und mindestens 60 Stunden Selbsterfahrung absolviert haben. Außerdem gibt es vorbereitende Seminare für diesen speziellen Ausbildungsabschnitt, die vorher besucht werden müssen.

Wie kommt es, dass die Tätigkeit in der praktischen Ausbildung beim IVS so gut bezahlt wird?

Zum einen sind wir ein gemeinnütziger Verein der nicht gewinnorientiert arbeitet. Seit April 2013 haben wir am IVS ein, von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unabhängiges Abrechnungsbüro. Wir rechnen also direkt mt den Krankenkassen ab, wodurch wir die vollen 50% der erstatteten Vergütung an unsere Ausbildungsteilnehmer/innen als Verdienst weitergeben können und die Verwaltungsgebühren wegfallen. Wir erstatten auch nicht nur die psychotherapeutischen Sitzungen sondern auch die Tests, Übende Verfahren, Ordinationsgebühren, Berichte an den Gutachter, unvorhergesehene Krisensitzungen etc.. Zum anderen haben wir in Bayern einen relativ hohen Punktwert für die nicht genehmigungspflichtigen Kassenleistungen. Daher liegt der erstattete Gesamtbetrag (bei mindestens 600 Behandlungsstunden) weit über dem Gesamtbetrag der Ausbildungskosten (für Theorieseminare, Selbsterfahrung und Supervision). Der erstattete Gesamtbetrag kann nach den bisherigen Erfahrungen sogar zwischen 26 Tsd. und 34 Tsd. Euro (bei 720 Behandlungsstunden und den dazugehörigen nichtgenehmigungspflichtigen Abrechnungsziffern) liegen.

Fällt in der praktischen Ausbildung am IVS eine zusätzliche "Raummiete" für die Nutzung von Behandlungsräumen an?

Es fällt keine „Raummiete“ an. Für die praktische Ausbildung in den IVS-Ambulanzen oder kooperierenden Lehrpraxen ist gewährleistet, dass nicht nur die Behandlungsräume sondern die verfügbare Infrastruktur der Einrichtung (Büromaterialien, Patientenbibliothek und Fachbibliothek, die üblichen Testverfahren, Videoaufnahme- und Audioaufnahme- und -wiedergabegeräte, Telefon, Aktenarchive etc.) genutzt werden können.

Wird die Wahl der Supervisor*innen vom Institut vorgeschrieben?

Es besteht freie Wahl der Supervisor*innen am IVS. Jede/r Ausbildungsteilnehmer/in kann sich die Supervisor*innen aus der Supervisorenliste auf der Homepage selbst aussuchen und sich in 4er-Gruppen zusammenschließen und sich selbst um eine/n Supervisor/in kümmern. Auch Supervisor*innen anderer staatlich anerkannter Institute werden für die Ausbildung am IVS i.d.R. anerkannt. Auf der Supervisor*innenliste (Teil der Dozenten/innenliste) sind die Supervisor*innen nach Postleitzahlen geordnet zu finden.

Wird die Patientenauswahl in der Praktischen Ausbildung vom Institut vorgeschrieben?

Wir gehen davon aus, dass jede/r PiA in der Praktischen Tätigkeit schon so viele Erfahrungen sammeln und diagnostische Kompetenzen erwerben konnte, dass er/sie in der Lage ist, sich  geeignete Patient:innen aus der (langen) Warteliste selbständig auszusuchen. Im Zweifelsfall ist es natürlich möglich nach dem Erstgespräch oder nach den probatorischen Sitzungen die Übernahme von Patienten mit dem/r Supervisor:in zu reflektieren und ggf. auch abzulehnen.

Kann man die praktische Ausbildung und die praktische Tätigkeit 2 (PT2 / Psychosomatik) in einer Praxis/Ambulanz zeitlich parallel absolvieren?

Es spricht nichts dagegen, die praktische Ausbildung und die praktische Tätigkeit 2 (PT2 / Psychosomatik) in einer Praxis/Ambulanz nebeneinander zu absolvieren. Die praktische Tätigkeit erfolgt unter einer intensiven Anleitung des Praxisinhabers, der für seine Patienten selbst verantwortlich bleibt. Die praktische Ausbildung findet, wie vorgeschrieben, unter (ggf. auch externer) Supervision statt. Die Behandlungen erfolgen zu verschiedenen Zeiten und es handelt sich um verschiedene Patienten.

Bin ich auch Berufshaftpflichtversichert, wenn ich selbst Patienten behandle?

Für alle Ausbildungsteilnehmer/innen besteht über die gesamte Ausbildungszeit eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Kosten, ebenso wie die Kosten für die  Berufshaftpflichtversicherung für die Zeit der Praktischen Ausbildung werden vom IVS übernommen! Der Gesetzgeber hat leider versäumt, die Behandlung von Patienten durch Ausbildungsteilnehmer im Sinne der zivilrechtlichen Haftung präzise zu regeln. Aus diesen Gründen hat das IVS einen speziellen Versicherungsvertrag zur Berufshaftpflicht abgeschlossen, der in Streitfragen der zivilrechtlichen Haftung die Ausbildungsteilnehmer:innen absichert und sie nicht in einem rechtsunsicheren Raum zurücklässt.

Wie oft und wann finden Veranstaltungen statt?

Alle Theorieveranstaltungen finden an Wochenenden statt. Die 600 Theoriestunden werden, sowohl in der 3- wie auch in der 5-jährigen Ausbildung, in einem Zeitraum von 6 Semestern angeboten. D.h. im Durchschnitt ist pro Semester mit etwa sechs bis sieben Theorie-Wochenenden (á 16 Stunden) zu rechnen. Diese Seminare finden in der Regel außerhalb der (bayerischen) Schulferien statt. Allerdings können am ersten und letzten Ferienwochenende durchaus Theorieveranstaltungen stattfinden.

Kann ich die Ausbildung auch unterbrechen?

In der Vollzeitausbildung ist ein Fernbleiben von Theorieveranstaltungen nur bis zu 10% der 600 im Kurs angebotenen Theoriestunden möglich. Dies entspricht etwa acht Seminartagen (= 4 Wochenendveranstaltungen). Diese 4 Wochenenden können dann kostenlos nachgeholt werden. Weitere Fehlzeiten müssten natürlich ebenfalls nachgeholt und dann ggf. berechnet werden. Bei wichtigen Gründen (z.B. Schwangerschaft, Krankheit) sind nach einem informellen Antrag an das Leitungsgremium individuelle Befreiungen von dieser Regel möglich.

In der berufsbegleitenden 5-jährigen Ausbildung ist es möglich, bis zu 10 Wochenenden kostenfrei nachzuholen.

Die Prüfungsverordnung sieht eine ausbildungsfreie Zeit von bis zu sechs Wochen jährlich und Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, vom Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertretenden Gründen, bei Ausbildungsteilnehmerinnen auch Unterbrechungen durch Schwangerschaft, bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr vor (§6 APrV).

Da für die Ausbildung laut Gesetz eine Mindestzeit von 3 Jahren erforderlich ist, müssen Unterbrechungen, die über diese o.g.  Zeiten hinausgehen ggf. hinten angehängt werden. Ein 5-jährige Ausbildung darf jedoch durchaus in 4 Jahren abgeschlossen werden, wenn belegt werden kann, dass die verschiedenen Ausbildungsbausteine schneller absolviert werden konnten.

Kann ich das Ausbildungsinstitut auch wechseln?

Im aktuellen Ausbildungsvertrag des IVS ist eine jährliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, weshalb ein Wechsel zu einem anderen Institut oder auch eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung möglich ist.

Muss die Ausbildung nach 5 bzw. 3 Jahren abgeschlossen sein?

Es besteht keine Regelstudienzeit, nur eine Mindestdauer von 3 Jahren.

Besteht auch die Möglichkeit, während der Ausbildung Förderungen nach dem BAFöG für den eigenen Lebensunterhalt zu beziehen?

Nur die 3-jährige Ausbildung ist förderungsfähig nach BAFöG. Der Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAFöG muss an die jeweiligen Ausbildungsämter der Städte bzw. Kreise gestellt werden. Hier die dazu vorliegende Verordnung.

Kann ich die Ausbildungskosten von der Steuer absetzen?

Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Weiterbildung nun als Werbungskosten und nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können, was die Ausbildungskosten indirekt senkt. (Weitere Infos finden Sie in der Finanztest 3/2003).

Welche weiteren Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung gibt es?
  • Durch die Zugehörigkeit zum Institut bestehen Vergünstigungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbildung.
  • Sehr günstige Ausbildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von PiAs in Vollzeitausbildung (3J)  beim Bundesverwaltungsamt www.bva.bund.de unter dem Thema „Bildungskredit“ dort zu „Antragsvordrucke“ direkt auf der Homepage online beantragt werden (momentan günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i.H.v. 2,09 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 2,10 %; Stand: 01.04.2012).
    Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
  • Es besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank günstige Kredite zur Finanzierung der Ausbildung zu bekommen.
Ist es sinnvoll, als Psychologe/in die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu machen?

Für Psychologen/innen stellt diese Ausbildung eigentlich eine erhebliche Einschränkung dar. Als approbierte/r Psychologische/r Psychotherapeut/in kann man nämlich durch eine relativ kurze Ergänzungsqualifikation (200 Stunden und mindestens 5 Behandlungen bei insgesamt 180 Stunden) zusätzlich die Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erhalten. Die Theoriestunden dieser Ergänzungsqualifikation sind am IVS für Ausbildungsteilnehmer kostenfrei und können bei Bedarf parallel zur Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in besucht werden.
Wir empfehlen die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in daher eigentlich nur den anderen zugelassenen Berufsgruppen (Pädagogen, Sozialpädagogen, Lehrern etc.)

Warum ist im PP-Curriculum nur die berufsrechtliche Anerkennung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie enthalten und nicht auch die sozialrechtliche inklusive der Abrechnungsberechtigung?

Die PP-Ausbildung mit einem größeren Teil an KJP-spezifischen Seminaren zu vermengen, halten wir nicht für sinnvoll, da man sonst den Inhalten der PP-Ausbildung nicht gerecht werden könnte und die Qualität der Ausbildung sinken würde. Es können daher nur 50 KJP-spezifische Theoriestunden aus dem PP-Curriculum des IVS für die Ergänzungsqualifikation in verhaltenstherapeutisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie angerechnet werden. Würden wir die gesamte Ergänzungsqualifikation in die PP-Ausbildung integrieren, würde diese Ausbildung den doch sehr komplexen therapeutischen Ansprüchen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Bezugspersonen nicht gerecht werden. Mit Recht würden sich Ausbildungsteilnehmer, die nur die verhaltenstherapeutischen Kompetenzen für die Behandlung erwachsener Patienten erwerben wollen, benachteiligt fühlen, wenn sich ein großer Teil der 600 Theoriestunden auf die Behandlung von Kindern beziehen würde.

 

Wie unterscheidet sich die Ausbildung am IVS vom (Psychologie-) Studium?

Auch wenn die Prüfungsverordnung es zulässt, 200 Theoriestunden als Vorlesungen abzuhalten, haben wir am IVS nur 1 mal im Jahr eine Fachtagung mit in der Regel 8 Stunden Vorträgen. Der Rest sind Theorieseminare in kleinen Ausbildungsgruppen mit 12 – 18 Teilnehmern. Die Seminare zeichnen sich beim IVS durch einen hohen Anteil an Trainingsseminaren (z.B. mit Videofeedback / Microteaching) aus. Das heißt, das notwendige therapeutische Wissen wird über ein Learning-by-doing vermittelt. – Um eine Flexibilität in der Gestaltung der individuellen Ausbildung zu erreichen, können bei freien Plätzen die angebotenen Seminare auch immer von Teilnehmern anderer Jahrgänge besucht werden. Man darf also kostenlos mehr als die 600 bezahlten Theoriestunden besuchen. Wir möchten damit alle Ausbildungsteilnehmer/innen unterstützen, die sich für ihr Fachgebiet über das vorgeschriebene Maß hinaus interessieren.

Weshalb gibt es am IVS keine Zwischenprüfung?

Wir haben für die Ausbildung am IVS bewusst auf eine Zwischenprüfung verzichtet, damit die Motivation zum Lernen in erster Linie durch die Auseinandersetzung mit den Problemen der Patienten/innen entsteht. Die Orientierung an den Bedürfnissen der Patienten versuchen wir auch durch die Auswahl unserer Dozenten/innen und Supervioren/innen zu realisieren. Diese sind vorwiegend außeruniversitäre Praktiker/innen. Zum Teil sind sie durch ihre Spezialgebiete als Psychotherapeuten weit über ihre Region hinaus bekannt und haben in der Regel, auch praxisrelevante Veröffentlichungen geschrieben.

Individuelle Antworten auf weitere Fragen zur Ausbildung erhalten Sie in einem kostenlosen Vorstellungsgespräch.

Bewerbung

Ausführliche Infopakete für PP & KJP verhaltenstherapeutisch und systemisch (zum Download)

Anmeldung zu einem kostenfreien individuellen Vorstellungsgespräch
PP: Bei Frau Dr. S. Poppek oder bei Herrn Dr. Dorrmann (PDF-Formular)
PP & KJP systemisch: Bei Frau Skoupy (PDF-Formular)
KJP: Bei Herrn Dr. A. Rose (PDF-Formular)