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Bayern:
Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit zum Vollzug des
Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) (Az.: VII 1/8530 - 01/1/00 v. 24. 8.
2000
Zugangsqualifikationen für die Ausbildung zum Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
Anlage
(Forts. Bayern)
(unverändert gegenüber dem AMS vom 28. 02. 2000, Nr. VII 1/853001/20/99)
"1.2 Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 2b) PsychThG für den Zugang
zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfüllen:
1.2.1 der Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen
Diplomstudiengangs an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen;
dies sind folgende Abschlüsse:
- Diplom-Pädagoge,
- Diplom-Sozialpädagoge,
- Diplom-Sonderpädagoge,
- Diplom-Heilpädagoge.
1.2.2 Master- oder Magisterabschlüsse in Pädagogik i. S. d. § 19 Abs. 4
HRG/ Art. 86 a Abs. 4 BayHSchG (sog. konsekutive Studienabschlüsse),
1.2.3 (grundständiger) Magisterabschluss mit Hauptfach Pädagogik oder
Sonderpädagogik,
1.2.4 Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen,
Realschulen, Sonderschulen und an beruflichen Schulen gemäß LPO I in
sämtlichen Fächerverbindungen,
1.2.5 Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien (gemäß LPO I) mit
einer Fächerverbindung mit vertieftem Studium der Fächer Psychologie,
Pädagogik oder schulpsychologischen Schwerpunkt,
1.2.6 Lehramtsabschlüsse anderer Länder sind als gleichwertig
anzuerkennen, soweit die zu Grunde liegenden Prüfungsordnungen ein
vergleichbares erziehungswissenschaftliches Studium im Umfang von
mindestens 30 SWS beinhalten,
1.2.7 Abschluss im bayerischen Fachhochschulstudiengang Soziale Arbeit
(früher Sozialwesen); Abschluss: Diplom-Sozialpädagoge (FH).
1.3 Folgende Studienabschlüsse erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 5
Abs.2 Nr. 2b) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten:
1.3.1 (grundständiger) Magisterabschluss mit Pädagogik oder
Sonderpädagogik als Nebenfach,
1.3.2 Abschluss im Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik."
Wenn diese Informationen nicht ausreichen, z.B. wenn es um
die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge geht,
sollten sich Interessierte an die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) in 53012 Bonn, Postfach 2240 wenden.
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