Achtung! Neue Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung am IVS:
Ab 2011 bieten wir besondere Entlastungen von Kosten der Theorieseminare für die erste Hälfte der Ausbildung an (s.u.).

Ausbildungskosten

(Stand: 05.04.11)

Auf Grund der Gemeinnützigkeit ist das IVS nicht berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Ausbildungen immer nur kostendeckend kalkuliert sind.

 

3j.-Ausb.

5j.-Ausb.

Grundkosten der Theorieseminare
(36 x 240 € bzw. 60 x 140 €)

8.640 €

8.400 €

120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe
(120 x 23.00 €)

2.760 €

2.760 €

50 Stunden Einzelsupervision   
(50 x 87.00 €)

4.350 €

4.350 €

100 Stunden Gruppensupervision
(100 x 28.00 €)

2.800 €

2.800 €

Prüfungsgebühr:

580 €

580 €

Gesamtkosten:

19.130 €

18.890 €

Einnahmen aus den Patientenbehandlungen während d. praktischen Ausbildung: Wir können jedem/r Ausbildungskandidaten/in 50%
der Vergütung der Kassenärztlichen Vereinigung erstatten.
(600 bis maximal 720 x ca. 40 €)

24.000 €
(max. 28.800 €)

24.000 €
(max. 28.800 €)

Überschuss:

4.870 €

(max. 9.670 €)

5.110 €

(max. 9.910 €)

Je nach Umfang der praktischen Ausbildung bleibt ein unterschiedlich hoher  Betrag (24.000 - 28.800 Euro) als Verdienst, mit dem die Ausbildungskosten abgedeckt werden können. Da in der obigen Berechnung nur die Behandlungsstunden (ohne die ebenfalls abzurechnenden Tests, Übenden Verfahren, Grundpauschalen etc.) einbezogen sind, ist das Ergebnis sogar noch unterschätzt.

Besondere Entlastungen bei den Grundkosten der Theorieseminare:

Ab 2011 bieten wir besondere Entlastungen von den Kosten der Theorieseminare für die erste Hälfte der Ausbildung an, in der man idR noch keine Einkünfte hat. Wir haben aufgrund einer Neuberechnung unserer aktuellen ökonomischen Rahmendaten zusätzlich zum bisherigen Kostenmodell zwei alternative Gebührenmodelle geschaffen, mit denen es möglich wird, in der 1. Hälfte der Ausbildung die monatlichen Ausbildungskosten zinslos zu stunden bzw. niedriger zu gestalten. Wir möchten damit Interessenten/innen, deren aktuelle finanzielle Lage den Beginn einer solchen Ausbildung in Frage stellt, die Möglichkeit bieten, diese Phase zu überbrücken.

Die 1. Alternative ist ein Modell, in dem die monatlichen Ausbildungskosten zu Beginn ganz entfallen:

Dies bedeutet für die 3-jährige Ausbildung: Keine Kosten für Theorieseminare bis zum 5. Semester. Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag ab dem 5. Semester von 720 € (720 € * 12 Monate = 8.640 €, statt derzeit: 240 € / p. Monat über 3 Jahre).

Für die 5-jährige Ausbildung: Keine Kosten für Theorieseminare bis zum 7. Semester. Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag ab dem 7. Semester von 350 € (350 € * 24 Monate = 8.400 €, statt derzeit: 140 € / p. Monat über 5 Jahre).

Das heißt, dass zunächst nur die Kosten der Selbsterfahrung anfallen und erst, wenn Sie über Einnahmen aus den Patientenbehandlungen in der Praktischen Ausbildung verfügen, müssen Sie monatliche Gebühren für die Theorie bezahlen (die dann aber natürlich entsprechend höher sind).


Die 2. Alternative ist ein Modell, in dem die monatlichen Kosten zu Beginn niedriger ausfallen:

Dieses bedeutet für die 3-jährige Ausbildung: Zahlung eines monatlichen Betrags von 120 € für die Theorieseminare bis zum Ende des 4. Semesters (120 € * 24 Monate = 2.880 €) und ab dem 5. Semester ein monatlicher Beitrag von 480 € (480 € * 12 Monate = 5.760 €, statt; derzeit: 240 € / p. Monat über 3 Jahre)

Für die 5-jährige Ausbildung: Zahlung eines monatlichen Betrags von 70 € für die Theorieseminare bis zum Ende des 6. Semesters (70 € * 36 Monate = 2.520 €) und ab dem 7. Semester ein monatlicher Beitrag von 245 € (245 € * 24 Monate = 5880 €), statt derzeit: 140 € / p. Monat über 5 Jahre).

Übernahme der Versicherungskosten durch das IVS:

Der Gesetzgeber hat leider versäumt, die Behandlung von Patienten durch Ausbildungsteilnehmer im Sinne der zivilrechtlichen Haftung präzise zu regeln. Weiterführende und genauere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer unter
http://www2.bptk.de/uploads/rechtliche_perspektiven.pdf

Aus diesen Gründen hat das IVS (als erstes deutsches Ausbildungsinstitut) mit der ERGO Versicherungsgruppe einen speziellen Vertrag abgeschlossen, der in Streitfragen der zivilrechtlichen Haftung die Ausbildungsteilnehmer absichert, die Ausbildungsteilnehmer daher nicht in einem rechtsunsicheren Raum zurücklässt.

Für alle Ausbildungsteilnehmer/innen besteht über die gesamte Ausbildungszeit eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Kosten, ebenso wie die Kosten für die  Berufshaftpflichtversicherung für die Zeit der Praktischen Ausbildung werden vom IVS übernommen.

 

Weitere Informationen zu den Ausbildungskosten:

Extrem günstige Ausbildungskredite (Momentaner effektiver Jahreszins: 3,27%; Stand: 01.10.05) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von PiAs in Vollzeitausbildung (3J)  beim Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/ unter dem Thema "Bildungskredit" dort zu "Antragsvordrucke" direkt auf der Homepage online beantragt werden. Sollte ungerechtfertigterweise eine Ablehnung erfolgen, ist Widerspruch einzulegen und mit Frau Seng vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Rücksprache zu halten (Schreiben vom 8.12.2004). Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Kredit: mtl. 300 Euro für max. 2 Jahre.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, während der Ausbildung Förderungen nach dem BAFöG für den eigenen Lebensunterhalt zu beziehen; hier die dazu vorliegende Verordnung.

Durch die Zugehörigkeit zum Institut bestehen darüber hinaus Vergünstigungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbildung.

Übrigens: Ausbildungskosten sind Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Weiterbildung nun als Werbungskosten und nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können, was die Ausbildungskosten indirekt senkt. (Weitere Infos finden Sie in der Finanztest 3/2003).

 Im UNI-Plärrer (Sonderausgabe des Stadtmagazins ) befindet sich ein Interview mit Dr. Andreas Rose über die Ausbildungssituation für Psychotherapeuten (PDF).

Individuelle Antworten auf weitere Fragen zur Ausbildung erhalten Sie in einem kostenlosen Vorstellungsgespräch.

Sie können wählen, ob Sie Ihr Vorstellungsgespräch gerne in der Ambulanz-I in Nürnberg (bei Priv.-Doz. Dr. T. Mösler und Dr. S. Poppek) oder in der Ambulanz-III in Fürth (bei Dr. W. Dorrmann), wahrnehmen wollen.

(Durch Anklicken der Namen bekommen Sie das entsprechende Anmeldeformular als PDF heruntergeladen. Bitte fordern Sie damit auch das Infopaket an, es enthält weitere, über die Homepage hinausgehende Informationen.)
 

 


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