Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/inBayern: "1 Unterlage aus der Sitzung der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der AOLG am 28. und 29. Juni 2000 - Hinweise zur Zugangsqualifikation - - Aufgrund der Feststellungen des Unterausschusses für
Prüfungs- und Studienordnungen des Sekretariats der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland in der
Sitzung vom 27./28. 03. 2000 hat sich die 63. Sitzung der Arbeitsgruppe
"Berufe des Gesundheitswesens" der AOLG am 28. und 29. Juni 2000 in Mainz
mit den Zugangsqualifikationen gemäß § 5 PsychThG befasst. Entsprechend
der mehrheitlichen Empfehlung dieser Arbeitsgruppe, die von Bayern
mitgetragen wird, gilt folgendes. Wenn diese Informationen nicht ausreichen, z.B. wenn es um die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge geht, sollten sich Interessierte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in 53012 Bonn, Postfach 2240 wenden. |
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