Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in

Bayern:
Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit zum Vollzug des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) (Az.: VII 1/8530 - 01/1/00 v. 24. 8. 2000

Zugangsqualifikationen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten


Anlage

"1 Unterlage aus der Sitzung der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der AOLG am 28. und 29. Juni 2000 - Hinweise zur Zugangsqualifikation -

- Aufgrund der Feststellungen des Unterausschusses für Prüfungs- und Studienordnungen des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland in der Sitzung vom 27./28. 03. 2000 hat sich die 63. Sitzung der Arbeitsgruppe "Berufe des Gesundheitswesens" der AOLG am 28. und 29. Juni 2000 in Mainz mit den Zugangsqualifikationen gemäß § 5 PsychThG befasst. Entsprechend der mehrheitlichen Empfehlung dieser Arbeitsgruppe, die von Bayern mitgetragen wird, gilt folgendes.

1.1 Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erfüllen:
1.1.1 der Diplomabschluss im Studiengang Psychologie an einer Universität, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist;
1.1.2 Master- oder Magisterabschlüsse in Psychologie i. S. d. § 19 Abs. 4 HRG/ Art. 86 a Abs. 4 BayHSchG (sog. konsekutive Studienabschlüsse) an einer Universität stehen dem Diplomabschluss im Studiengang Psychologie gleich, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.
1.1.3 Die neuerdings angebotenen psychologischen Studiengänge an einer Fachhochschule (z. B. Wirtschaftspsychologie) erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 5 Abs.2 NI. 1 a) PsychThG für den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, weil die dort vermittelten psychologischen Studieninhalte nicht mit den an Universitäten vermittelten Studieninhalten vergleichbar sind."
 

Wenn diese Informationen nicht ausreichen, z.B. wenn es um die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge geht, sollten sich Interessierte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in 53012 Bonn, Postfach 2240 wenden.

 

 


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