Quereinstiegsmöglichkeiten

Es gibt drei Möglichkeiten des Quereinstiegs in die schon laufenden Ausbildungskurse zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in:

  1. Eine Ausbildung an einem staatlichen Institut wurde schon begonnen.
    Das IVS prüft in diesem Fall die dort absolvierten Ausbildungseinheiten und legt die noch abzuleistende Stundenzahl für die (1.) Praktische Tätigkeit, (2.) theoretische Ausbildung, (3.) praktische Ausbildung und (4.) die Selbsterfahrung fest.
  2. Eine Ausbildung wurde in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß §20 Abs. 3 PsychTh-APrV oder
  3. eine andere abgeschlossene Ausbildung gemäß §5 Abs. 3 PsychThG liegt vor.

In den Fällen 2. und 3. prüft die zuständige Behörde (hier die Regierung von Unterfranken) die noch die noch abzuleistende Stundenzahl für die (1.) Praktische Tätigkeit, (2.) theoretische Ausbildung, (3.) praktische Ausbildung und (4.) die Selbsterfahrung.

Nähere Informationen erhalten Sie im kostenlosen Vorstellungsgespräch zu dem Sie sich mit dem beiliegenden Formular anmelden können.
 

 


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Verhaltensmedizin u. Sexuologie e.V.
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