FAQs (Frequently Asked Questions)
Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung am IVS:
(Fassung vom 09.10.09)


Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in?
Die Überprüfung der Zugangsqualifikationen liegt zunächst bei dem Institut, bei dem sich ein/e Teilnehmer/in bewirbt. Die Zugangsqualifikationen sind auf der IVS-Homepage unter einem eigenen Link beschrieben. Wenn diese Informationen nicht ausreichen, z.B. wenn es um die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge geht, sollten sich Interessierte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in 53012 Bonn, Postfach 2240 wenden.
Kann ich die Ausbildung immer nur im Oktober beginnen?
Nur die Theorieseminare beginnen im Oktober. Sie können schon vorher mit der praktischen Tätigkeit beginnen und/oder auch in eine Selbsterfahrungsgruppe einsteigen. Mit dem früheren Beginn können Sie sich dann auch am Ende der Ausbildung entsprechend früher zur staatlichen Prüfung anmelden. Quereinsteiger können auch während der laufenden Semester in die Theorieseminare einsteigen.
Wie finde ich eine Stelle für die praktische Tätigkeit?
Drucken Sie sich die Liste unserer Kooperationskliniken aus und nehmen Sie Kontakt mit den dort angegebenen Kontaktpersonen auf. Hier erfahren Sie auf direktem Weg, ob und wann eine sog. PPiA-Stelle (PPiA = Psychologische Psychotherapeut/in in Ausbildung od. auch PiP-Stelle = Psychologe/in im Praktikum) frei wird. Wenn Sie in eine Klinik wollen, die auf der Liste des IVS nicht verzeichnet ist, dann teilen Sie uns dies mit. Es ist durchaus möglich, einen individuellen Kooperationsvertrag mit dieser Klink abzuschließen.
Wie lange muss die praktische Tätigkeit dauern?
Hier gab es durchaus einige Irritationen für die Teilnehmer/innen der letzten Jahrgänge. Nach unseren neuesten Erkenntnissen sind die 1200 Stunden Psychiatriezeit (bei KJP 600 Stunden) nun doch in 8 Monaten, bzw. die 600 Stunden Psychosomatik in 4 Monaten absolvierbar. Mit dem letzten Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 10. August 2004 erhielten wir die entsprechende Information  (hier als Auszug).
Was kostet die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeuten/in?
Die Gesamtkosten betragen für die dreijährige Ausbildung 19.130 Euro und für die fünfjährige Ausbildung 18.890 Euro. Allerdings liegt der Verdienst in der praktischen Ausbildung durch die Behandlung von Patienten in einer der IVS-Ambulanzen oder kooperierenden Praxisambulanzen des IVS über diesem Betrag (s.u.).
Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?
Auf Grund der Gemeinnützigkeit des Trägervereins ist das IVS nicht berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Ausbildungen immer nur kostendeckend kalkuliert sind.
- Grundkosten der Theorieseminare 140 € pro Monat (5-jährige Ausbildung)
bzw. 240 € pro Monat (3-jährige Vollzeitausbildung). Das sind insgesamt 8.640 € für die dreijährige Ausbildung und 8.400 Euro für die fünfjährige Ausbildung.
- 120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe: 23 € je Selbsterfahrungseinheit (50 Min.). Summe: 2.760
- 50 Stunden Einzelsupervision i.d.R. 87 € je Sitzung (50 Min.). Summe: 4.350 €
- 100 Stunden Gruppensupervision i.d.R. 28 € je Sitzung (50 Min.): Summe: 2.800 €
- Ab Jahrgang 2010 erheben wir eine Prüfungsgebühr von 580 €
Wie groß sind die Theoriekurse pro Jahrgang?
Das IVS hat inzwischen die staatliche Zulassung für 28 Ausbildungsteilnehmer/innen pro Jahrgang. Das heißt bei entsprechenden Bewerberzahlen werden wir zwei Ausbildungsgruppen pro Jahrgang anbieten, damit die bisherige Obergrenze von 16 pro Gruppe möglichst nicht überschritten wird.
Muss ich die praktische Ausbildung in den Ambulanzen des IVS machen?
Nein. Unsere zusätzlichen kooperierenden Praxis-Ambulanzen sind dezentral im Raum Nordbayern (Würzburg bis Bayreuth und Regensburg) verteilt. Entsprechend groß ist auch unser Einzugsbereich bezüglich der Ausbildungsteilnehmer/innen.  Diejenigen, die ihren Wohnort in diesen weiter entfernt liegenden Städten haben, können ihre praktische Ausbildung natürlich in den dort ansässigen mit uns kooperierenden Praxen absolvieren. Adressen von kooperierenden Praxen an Ihrem Wohnort erhalten Sie im IVS-Büro.
Was sind die Voraussetzungen für einen Einstieg in die praktische Ausbildung?
Beim IVS gibt es keine Zwischenprüfung, weshalb als Einstiegskriterien in die praktische Ausbildung die von der Regierung festgelegten Stundenzahlen gelten. Vor Beginn der praktischen Ausbildung müssen Ausbildungsteilnehmer mindestens 900 Stunden praktische Tätigkeit, mindestens  300 Stunden Theorie und mindestens 60 Stunden Selbsterfahrung absolviert haben.
Wie kommt es, dass die Tätigkeit in der praktischen Ausbildung beim IVS so gut bezahlt wird?
Zum einen sind wir ein gemeinnütziger Verein der nicht gewinnorientiert arbeitet. Daher werden 50% der von der Kassenärztlichen Vereinigung für die Patientenbehandlung erstatteten Vergütung an unsere Ausbildungsteilnehmer/innen als Verdienst weitergegeben. Zum anderen haben wir in Bayern einen relativ hohen Punktwert für die genehmigungspflichtigen und die nicht genehmigungspflichtigen Kassenleistungen. Daher liegt der erstattete Gesamtbetrag (bei mindestens 600 Behandlungsstunden) über dem Gesamtbetrag der Ausbildungskosten (für Theorieseminare, Selbsterfahrung und Supervision).
Wie oft und wann finden Veranstaltungen statt?
Alle Theorieveranstaltungen finden an Wochenenden statt. Im Durchschnitt ist bei der 5-jährigen Ausbildung pro Semester mit etwa drei bis fünf Theorie-Wochenenden zu rechnen. Die Kurse finden in der Regel außerhalb der (bayerischen) Schulferien statt. Allerdings können am ersten und letzten Ferienwochenende durchaus Theorieveranstaltungen stattfinden.
Kann ich die Ausbildung auch unterbrechen?
Ein Fernbleiben von Theorieveranstaltungen ist nur bis zu 10% (entspricht etwa acht Seminartagen = 4 Wochenendveranstaltungen) der 600 im Kurs angebotenen Theoriestunden möglich. Diese 4 Wochenenden können dann kostenlos nachgeholt werden. Bei wichtigen Gründen (z.B. Schwangerschaft) sind individuelle Befreiungen von dieser Regel möglich.
Kann ich das Ausbildungsinstitut auch wechseln?
Im aktuellen Ausbildungsvertrag des IVS ist eine jährliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, weshalb ein Wechsel zu einem anderen Institut oder auch eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung möglich ist.
Muss die Ausbildung nach 5 bzw. 3 Jahren abgeschlossen sein?
Es besteht keine Regelstudienzeit nur eine Mindestdauer von 3 Jahren.
Besteht auch die Möglichkeit, während der Ausbildung Förderungen nach dem BAFöG für den eigenen Lebensunterhalt zu beziehen?
Nur die 3-jährige Ausbildung ist förderungsfähig nach BAFöG. Der Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAFöG muss an die jeweiligen Ausbildungsämter der Städte bzw. Kreise gestellt werden. Hier die dazu vorliegende Verordnung.
Kann ich die Ausbildungskosten von der Steuer absetzen?
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Weiterbildung nun als Werbungskosten und nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können, was die Ausbildungskosten indirekt senkt. (Weitere Infos finden Sie in der Finanztest 3/2003).
Welche weiteren Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung gibt es?
- Durch die Zugehörigkeit zum Institut bestehen Vergünstigungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbildung.
- Extrem günstige Ausbildungskredite (Momentaner effektiver Jahreszins: 3,27%; Stand: 01.10.05) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von PiAs in Vollzeitausbildung (3J)  beim Bundesverwaltungsamt www.bva.bund.de unter dem Thema "Bildungskredit" dort zu "Antragsvordrucke" direkt auf der Homepage online beantragt werden.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
- Es besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank günstige Kredite zur Finanzierung der Ausbildung zu bekommen.
Ist es sinnvoll, als Psychologe/in die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu machen?
Für Psychologen/innen stellt diese Ausbildung eigentlich eine erhebliche Einschränkung dar. Als approbierte/r Psychologische/r Psychotherapeut/in kann man nämlich durch eine relativ kurze Ergänzungsqualifikation (200 Stunden und mindestens 5 Behandlungen bei insgesamt 180 Stunden) zusätzlich die Abrechnungsgenehmigung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erhalten. Diese Ergänzungsqualifikation kann am IVS sogar parallel zur Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in erworben werden.
Wir empfehlen die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in daher eigentlich nur den anderen zugelassenen Berufsgruppen (Pädagogen, Sozialpädagogen, Lehrern etc.)
Kann ich einen Teil der Praktischen Tätigkeit oder der Praktischen Ausbildung auch im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie /-psychiatrie machen?
Da die Approbation berufsrechtlich auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einschließt, hat man sich darauf geeinigt, dass bis zu einem Drittel der jeweiligen Stundenzahl auch im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie /-psychiatrie absolvierbar ist.
Wie unterscheidet sich die Ausbildung am IVS vom (Psychologie-) Studium?
Wir haben für die Ausbildung am IVS bewusst auf eine Zwischenprüfung verzichtet, damit die Motivation zum Lernen in erster Linie durch die Konfrontation mit den Problemen der Patienten/innen entsteht. Daher sind auch unsere Dozenten/innen vorwiegend außeruniversitäre Praktiker/innen. Zum Teil sind diese durch ihre Spezialgebiete als Psychotherapeuten weit über ihre Region hinaus bekannt und haben in der Regel, auch praxisrelevante Veröffentlichungen geschrieben. - Die Theorieseminare zeichnen sich beim IVS durch einen hohen Anteil an Trainingsseminaren (z.B. mit Videofeedback) aus. Das heißt, das notwendige therapeutische Wissen wird über ein Learning-by-doing vermittelt. – Um eine Flexibilität in der Gestaltung der individuellen Ausbildung zu erreichen, können bei freien Plätzen die angebotenen Seminare auch immer von Teilnehmern anderer Jahrgänge besucht werden. Man darf also kostenlos mehr als die 600 bezahlten Theoriestunden besuchen. Wir möchten damit alle Ausbildungsteilnehmer/innen unterstützen, die sich für ihr Fachgebiet über das vorgeschriebene Maß hinaus interessieren.
 

Individuelle Antworten auf weitere Fragen zur Ausbildung erhalten Sie in einem kostenlosen Vorstellungsgespräch.

Sie können wählen, ob Sie Ihr Vorstellungsgespräch gerne in der Ambulanz-I in Nürnberg (bei Priv.-Doz. Dr. T. Mösler und Dr. S. Poppek) oder in der Ambulanz-II in Fürth (bei Dr. W. Dorrmann), wahrnehmen wollen.

(Durch Anklicken der Namen bekommen Sie das entsprechende Anmeldeformular als PDF heruntergeladen.)
 

 


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