Deutsch-Sprachvoraussetzungen
für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
für die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in und zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in

Da nicht nur die Ausbildung am IVS sondern auch Psychotherapie selbst in hohem Maße sprachgebunden sind, müssen für diese Ausbildung grundsätzlich sehr gute Deutschkenntnisse vorliegen. Wir wollen einerseits ausländische Bewerber/innen fördern, damit auch ihre ausländischen Mitbürger/innen zukünftig häufiger psychotherapeutische Behandlungen in ihrer Muttersprache erhalten können. Aus dem gleichen Grund wollen wir rechtzeitig dafür sorgen, dass das Ausbildungsziel für diese Bewerber/innen auch in der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreichbar wird.

Wir erwarten als Mindestniveau für eine Zulassung zur Ausbildung am IVS die Stufe

C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen (A1 bis C2):

Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mindestens 15 Punkte (Es darf nur einmal die 3 erzielt worden sein, die anderen 3 Prüfungsteile müssen mindestens 4 aufweisen.)
• Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit Niveaustufe 2
Zertifikat C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen
• Zertifikat „TELC Deutsch C1
Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP)

Es ist natürlich möglich, ein entsprechendes Zertifikat bis zum Beginn der Ausbildung (idR 1. Okt.) nachzureichen. Allerdings ist es in diesem Fall nicht möglich, schon vorher Teile der Ausbildung (wie z.B. praktische Tätigkeit oder Selbsterfahrungskurse) zu absolvieren.

Ein Nachweis der Stufe C2 ist natürlich eine noch günstigere Voraussetzung. Wer sich zur Selbstbeurteilung über die verschiedenen Stufen informieren will, findet hier entsprechende Beschreibungen: Europäischer Referenzrahmen A1 - C2

Wir empfehlen allen Ausbildungskandidaten/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, sich in der Ausbildungszeit intensiv um die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen zu kümmern!


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