Deutsch-Sprachvoraussetzungen
für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen
Vorbildungsnachweisen
für die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in
und zum/r Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten/in
Da nicht nur die Ausbildung am IVS sondern auch Psychotherapie selbst
in hohem Maße sprachgebunden sind, müssen für diese Ausbildung
grundsätzlich sehr gute Deutschkenntnisse vorliegen. Wir wollen einerseits
ausländische Bewerber/innen fördern, damit auch ihre ausländischen
Mitbürger/innen zukünftig häufiger psychotherapeutische Behandlungen in
ihrer Muttersprache erhalten können. Aus dem gleichen Grund wollen wir
rechtzeitig dafür sorgen, dass das Ausbildungsziel für diese
Bewerber/innen auch in der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreichbar
wird.
Wir erwarten als Mindestniveau für eine Zulassung zur Ausbildung am IVS
die Stufe
C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen (A1 bis C2):
• Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mindestens 15
Punkte (Es darf nur einmal die 3 erzielt worden sein, die anderen 3
Prüfungsteile müssen mindestens 4 aufweisen.)
• Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit
Niveaustufe 2
• Zertifikat C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen
• Zertifikat „TELC Deutsch C1“
• Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
• Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP)
Es ist natürlich möglich, ein entsprechendes Zertifikat bis zum Beginn
der Ausbildung (idR 1. Okt.) nachzureichen. Allerdings ist es in diesem
Fall nicht möglich, schon vorher Teile der Ausbildung (wie z.B. praktische
Tätigkeit oder Selbsterfahrungskurse) zu absolvieren.
Ein Nachweis der Stufe C2 ist natürlich eine noch günstigere
Voraussetzung. Wer sich zur Selbstbeurteilung über die
verschiedenen Stufen informieren will, findet hier entsprechende
Beschreibungen: Europäischer
Referenzrahmen A1 - C2
Wir empfehlen allen Ausbildungskandidaten/innen mit
ausländischen Vorbildungsnachweisen, sich in der Ausbildungszeit intensiv
um die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen zu kümmern!
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