Ausbildung Quereinstieg



        

Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Quereinstiegsmöglichkeiten (PP, PP systemisch und KJP)

Es gibt drei Möglichkeiten des Quereinstiegs in die schon laufenden Ausbildungskurse:

  1. Eine Ausbildung an einem staatlichen Institut wurde schon begonnen.
    Das IVS prüft in diesem Fall die dort absolvierten Ausbildungseinheiten und legt die noch abzuleistende Stundenzahl für die (1.) Praktische Tätigkeit, (2.) theoretische Ausbildung, (3.) praktische Ausbildung und (4.) die Selbsterfahrung fest.
  2. Eine Ausbildung wurde in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß §20 Abs. 3 PsychTh-APrV oder
  3. eine andere abgeschlossene Ausbildung gemäß §5 Abs. 3 PsychThG liegt vor.

In den Fällen 2. und 3. prüft die zuständige Behörde (hier die Regierung von Oberbayern) die noch die noch abzuleistende Stundenzahl für die (1.) Praktische Tätigkeit, (2.) theoretische Ausbildung, (3.) praktische Ausbildung und (4.) die Selbsterfahrung.

Nähere Informationen über die Ausbildung am IVS erhalten Sie im Infopaket und im kostenlosen Vorstellungsgespräch zu dem Sie sich wie folgt anmelden können.