Ausbildung Gesetzesreform Übergangsvorschriften



        

Die Themen rund um die Ausbildung am IVS:

Voraussichtliche Übergangsvorschriften für die Zulassung nach der geplanten Gesetzesreform

 (Stand: 9.11.23)

Die Übergangsvorschriften für die PP- und KJP-Ausbildung werden 12 Jahre Gültigkeit haben!

Zur Orientierung: Wir werden beide Ausbildungen auch weiterhin nach den Übergangsregelungen bis spätestens 2029 anbieten, damit eine reguläre Beendigung der Ausbildung innerhalb der gesetzten Frist (bis 2032 bzw. 2035) möglich ist.

  • (8.11.19): Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu (siehe Tagesordnung und TOP 9 in der Zusammenfassung der Sitzung des Bundesrats). Erste Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer zur Verabschiedung der Ausbildungsreform (PDF). Das bedeutet, ab 1. Sept. 2020 läuft die Übergangszeit von 12 Jahren. Nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PDF) wird diese Ausbildung noch ca.12 Jahre nach dem alten Gesetz möglich sein. So ist es im § 27 festgelegt. Wer jetzt noch vor dem 1. Sept. 2020 ein Bachelorstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnt, kann also die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten. Wer schon einen Bachelor hat, kann auch noch nach dem 1. Sept. 2020 ein Masterstudium der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften beginnen und ebenfalls danach die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten! Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität (mit einem entsprechend hohen NC) erreichen können.