INFOTAG zur Ausbildung am IVS: Montag 30.1.12  um 16 Uhr in der Ambulanz III in Fürth (Rudolf-Breitscheid-Str. 43)

 

Ausbildungsübersicht und Kosten

(Stand: 13.12.11)

Staatlich anerkannte

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998
und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18. Dez. 1998
 

Diese Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie führt in 3 od. 5 Jahren zur Approbation und umfasst insgesamt 4.200 Stunden, wobei 930 Stunden davon zur individuellen Vertiefung und Schwerpunktsetzung zur Verfügung stehen. Die verpflichtenden Teile der Ausbildung gliedern sich nach folgendem Ausbildungsplan:

  1. Voraussetzung:
    In der Regel ein abgeschlossenes universitäres Studium in Psychologie (Diplom-Psychologe/in). Weitere Bedingungen bzw. Zugangsmöglichkeiten.
  2. Theoretische Ausbildung (nach § 3 PsychTh-AprV)
    600 Stunden praxisbezogene Theorie (Curriculum Verhaltenstherapie / Kognitive Therapie des IVS )
  3. Selbsterfahrung (§ 5):
    120 Stunden (Gruppe oder einzeln)
  4. Praktische Tätigkeit (§ 2):
    a) 1200 Std. an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung
    b) 600 Std. an einer psychosomatischen od. psychotherapeutischen klinischen Einrichtung
    od. 600 Std. unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht:
    - an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung
    der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
    - in der Praxis eines Arztes, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder
    - in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten
    bzw. in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    Bei a) muss eine Beteiligung in Diagnostik und Behandlung von 30 Patienten bei 4 davon unter Einbeziehung von Sozialpartnern od. der Familie stattfinden.
  5. Praktische Ausbildung (§ 4):
    - mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der Psychotherapeutischen Ambulanzen des IVS
    oder in kooperierenden Praxen (Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Würzburg)
    - mind. 6 Patienten, 6 Falldarstellungen aus verschiedenen Bereichen und Störungen mit Krankheitswert)
    - 150 Stunden Supervision bei mindestens 3 Supervisoren (davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision)
  6. Abschluss: Staatliche Prüfung und Approbation (§§7-19):
    - schriftliche und mündliche Prüfung
    - Antrag auf Approbation an die zuständige Landesbehörde

Dauer:

Die Ausbildung kann am IVS in 3 Jahren (Vollzeit) oder 5 Jahren (Teilzeit) absolviert werden.

Beginn:

Die Theoriekurse beginnen immer im Oktober des jeweiligen Jahres. Mit anderen Ausbildungsteilen (Selbsterfahrung und praktischer Tätigkeit) kann auch schon früher begonnen werden. Aufgrund der großen Nachfrage beginnt der nächste Kurs schon im April 2012

Orte:

Institut für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie (IVS) in Nürnberg und die kooperierenden Einrichtungen in Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Dresden, Erlangen, Fürth, München, Neustadt, Nürnberg, Regensburg, Straubing, u.a.

Inhalte:

Curriculum Verhaltenstherapie / Kognitive Therapie des IVS

  • Keine Vorlesungen sondern Trainingsseminare
  • Alle Dozenten/innen und Supervisoren/innen kommen direkt aus der Praxis und verfügen über langjährige psychotherapeutische Erfahrungen in ihren Spezialgebieten.

Gruppenpsychotherapie-Ergänzungsqualifikation:
Die Bausteine für das Theoriecurriculum Gruppenpsychotherapie können über Seminare aus dem "Curriculum Kognitive Therapie / Verhaltenstherapie des IVS" abgedeckt werden. Das heißt, Ausbildungskandidaten des IVS können diese hierfür notwendigen 48 Theoriestunden mit ihren Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Seminaren zum Thema Gruppenpsychotherapie nachweisen. Es müssen ein allgemeines Seminar für zieloffene Gruppen und Gruppendynamik sowie zwei Seminare zu störungsspezifischen Ansätzen in der Gruppenpsychotherapie besucht werden. Weitere Infos hierzu unter: Gruppenpsychotherapie (Fachkunde zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung von Verhaltenstherapie in Gruppen)

KJP-Ergänzungsqualifikation:
Für unsere Ausbildungsteilnehmer/innen besteht die Möglichkeit, neben der Fachkunde in VT für die Therapie erwachsener Patienten (gemäß § 95 c SGB V) parallel oder ergänzend zu dieser Ausbildung auch die fachliche Befähigung der Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie (nach den Ziffern 35150 - 35225 EBM) zu erwerben.

Kosten: Infos zu Kosten und zur Finanzierung der Ausbildung (Link anklicken)
Achtung! Neue Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung am IVS:
Ab 2011 bieten wir besondere Entlastungen von Kosten der Theorieseminare für die erste Hälfte der Ausbildung an.

Im UNI-Plärrer (Sonderausgabe des Stadtmagazins ) befindet sich ein Interview mit Dr. Andreas Rose über die Ausbildungssituation für Psychotherapeuten (PDF).

Individuelle Antworten auf weitere Fragen zur Ausbildung erhalten Sie in einem kostenlosen Vorstellungsgespräch.

Sie können wählen, ob Sie Ihr Vorstellungsgespräch gerne in der Ambulanz-I in Nürnberg (bei Priv.-Doz. Dr. T. Mösler und Dr. S. Poppek) oder in der Ambulanz-III in Fürth (bei Dr. W. Dorrmann), wahrnehmen wollen.

(Durch Anklicken der Namen bekommen Sie das entsprechende Anmeldeformular als PDF heruntergeladen. Bitte fordern Sie damit auch das Infopaket an, es enthält weitere, über die Homepage hinausgehende Informationen.)
 

 


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Verhaltensmedizin u. Sexuologie e.V.
Nettelbeckstr. 14, 90491 Nürnberg
Tel./Fax: 0911 - 599 536
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