Ausbildungsübersicht und Kosten

(Stand: 04.03.10)

Staatlich anerkannte

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998
und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18. Dez. 1998
 

Diese Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie führt in 3 od. 5 Jahren zur Approbation und umfasst insgesamt 4.200 Stunden, wobei 930 Stunden davon zur individuellen Vertiefung und Schwerpunktsetzung zur Verfügung stehen. Die verpflichtenden Teile der Ausbildung gliedern sich nach folgendem Ausbildungsplan:

  1. Voraussetzung:
    In der Regel ein abgeschlossenes universitäres Studium in Psychologie (Diplom-Psychologe/in). Weitere Bedingungen bzw. Zugangsmöglichkeiten.
  2. Theoretische Ausbildung (nach § 3 PsychTh-AprV)
    600 Stunden praxisbezogene Theorie (Curriculum Verhaltenstherapie / Kognitive Therapie des IVS )
  3. Selbsterfahrung (§ 5):
    120 Stunden (Gruppe oder einzeln)
  4. Praktische Tätigkeit (§ 2):
    a) 1200 Std. an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung
    b) 600 Std. an einer psychosomatischen od. psychotherapeutischen klinischen Einrichtung
    od. 600 Std. unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht:
    - an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung
    der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
    - in der Praxis eines Arztes, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder
    - in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten
    bzw. in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    Bei a) muss eine Beteiligung in Diagnostik und Behandlung von 30 Patienten bei 4 davon unter Einbeziehung von Sozialpartnern od. der Familie stattfinden.
  5. Praktische Ausbildung (§ 4):
    - mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der Psychotherapeutischen Ambulanzen des IVS
    oder in kooperierenden Praxen (Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Würzburg)
    - mind. 6 Patienten, 6 Falldarstellungen aus verschiedenen Bereichen und Störungen mit Krankheitswert)
    - 150 Stunden Supervision bei mindestens 3 Supervisoren (davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision)
  6. Abschluss: Staatliche Prüfung und Approbation (§§7-19):
    - schriftliche und mündliche Prüfung
    - Antrag auf Approbation an die zuständige Landesbehörde

Dauer:

Die Ausbildung kann am IVS in 3 Jahren (Vollzeit) oder 5 Jahren (Teilzeit) absolviert werden.

Beginn:

Die Theoriekurse beginnen immer im Oktober des jeweiligen Jahres. Mit anderen Ausbildungsteilen (Selbsterfahrung und praktischer Tätigkeit) kann auch schon früher begonnen werden.

Orte:

Institut für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie (IVS) in Nürnberg und die kooperierenden Einrichtungen in Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Dresden, Erlangen, Fürth, München, Neustadt, Nürnberg, Regensburg, Straubing, u.a.

Inhalte:

Curriculum Verhaltenstherapie / Kognitive Therapie des IVS

  • Keine Vorlesungen sondern Trainingsseminare
  • Alle Dozenten/innen und Supervisoren/innen kommen direkt aus der Praxis und verfügen über langjährige psychotherapeutische Erfahrungen in ihren Spezialgebieten.

Gruppenpsychotherapie-Ergänzungsqualifikation:
Die Bausteine für das Theoriecurriculum Gruppenpsychotherapie können über Seminare aus dem "Curriculum Kognitive Therapie / Verhaltenstherapie des IVS" abgedeckt werden. Das heißt, Ausbildungskandidaten des IVS können diese hierfür notwendigen 48 Theoriestunden mit ihren Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Seminaren zum Thema Gruppenpsychotherapie nachweisen. Es müssen ein allgemeines Seminar für zieloffene Gruppen und Gruppendynamik sowie zwei Seminare zu störungsspezifischen Ansätzen in der Gruppenpsychotherapie besucht werden. Weitere Infos hierzu unter: Gruppenpsychotherapie (Fachkunde zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung von Verhaltenstherapie in Gruppen)

KJP-Ergänzungsqualifikation:
Für unsere Ausbildungsteilnehmer/innen besteht die Möglichkeit, neben der Fachkunde in VT für die Therapie erwachsener Patienten (gemäß § 95 c SGB V) parallel oder ergänzend zu dieser Ausbildung auch die fachliche Befähigung der Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie (nach den Ziffern 35150 - 35225 EBM) zu erwerben.

Kosten:

(Stand: 4.3.2010)

Auf Grund der Gemeinnützigkeit ist das IVS nicht berechtigt, Gewinne zu erwirtschaften, so dass die Ausbildungen immer nur kostendeckend kalkuliert sind. Nachdem unsere Dozenten/innen und Supervisoren/innen als niedergelassene Psychotherapeuten schon seit 1.1.2009 höhere Behandlungsvergütungen erhalten, mussten wir (für die Ausbildungsverträge ab 2010) deren Honorare, die seit 1999 beim IVS nicht erhöht worden sind, ebenfalls an diese Neuerung anpassen. Da allerdings diese Neuerung seit 1.10.2010 auch für die Behandlungsvergütung in den Ausbildungsinstituten gilt, führt dies auch zu höheren Honoraren in der praktischen Ausbildung. Ausbildungskandidaten/innen werden also in der praktischen Ausbildung, trotz der gestiegenen Honorare für Supervison und Selbsterfahrung, mehr als vorher verdienen. Um dies zu verdeutlichen sehen Sie im Folgenden eine Zusammenstellung der Kosten und Einnahmen, wie sie im neuen Vertrag niedergelegt sind. Die monatlichen Raten für die Theorieseminare wurden nicht erhöht sondern sind gleich geblieben.

 

3j.-Ausb.

5j.-Ausb.

Grundkosten der Theorieseminare
(36 x 240 € bzw. 60 x 140 €)

8.640 €

8.400 €

120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe
(120 x 23.00 €)

2.760 €

2.760 €

50 Stunden Einzelsupervision   
(50 x 87.00 €)

4.350 €

4.350 €

100 Stunden Gruppensupervision
(100 x 28.00 €)

2.800 €

2.800 €

Prüfungsgebühr:

580 €

580 €

Gesamtkosten:

19.130 €

18.890 €

Einnahmen aus den Patientenbehandlungen während d. praktischen Ausbildung: Wir können jedem/r Ausbildungskandidaten/in 50%
der Vergütung der Kassenärztlichen Vereinigung erstatten.
(600 bis maximal 720 x ca. 40 €)

24.000 €
(max. 28.800 €)

24.000 €
(max. 28.800 €)

Überschuss:

4.870 €

(max. 9.670 €)

5.110 €

(max. 9.910 €)

Trotz der Erhöhung der Gesamtkosten bleibt also, je nach Umfang der praktischen Ausbildung, ein unterschiedlich hoher  Betrag als Verdienst übrig. Da in der obigen Berechnung nur die Behandlungsstunden (ohne die ebenfalls abzurechnenden Tests, Übenden Verfahren, Ordinationsgebühren etc.) einbezogen sind, ist das Ergebnis sogar noch unterschätzt.

Die Berufshaftpflichtversicherung der Ausbildungsteilnehmer/innen wird für die Zeit der Ausbildung vom IVS übernommen.

Extrem günstige Ausbildungskredite (Momentaner effektiver Jahreszins: 3,27%; Stand: 01.10.05) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von PiAs in Vollzeitausbildung (3J)  beim Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/ unter dem Thema "Bildungskredit" dort zu "Antragsvordrucke" direkt auf der Homepage online beantragt werden. Sollte ungerechtfertigterweise eine Ablehnung erfolgen, ist Widerspruch einzulegen und mit Frau Seng vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Rücksprache zu halten (Schreiben vom 8.12.2004). Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Kredit: mtl. 300 Euro für max. 2 Jahre.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, während der Ausbildung Förderungen nach dem BAFöG für den eigenen Lebensunterhalt zu beziehen; hier die dazu vorliegende Verordnung.

Durch die Zugehörigkeit zum Institut bestehen darüber hinaus Vergünstigungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbildung.

Übrigens: Ausbildungskosten sind Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Weiterbildung nun als Werbungskosten und nicht mehr, wie bisher, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können, was die Ausbildungskosten indirekt senkt. (Weitere Infos finden Sie in der Finanztest 3/2003).

 Im UNI-Plärrer (Sonderausgabe des Stadtmagazins ) befindet sich ein Interview mit Dr. Andreas Rose über die Ausbildungssituation für Psychotherapeuten (PDF).

Individuelle Antworten auf weitere Fragen zur Ausbildung erhalten Sie in einem kostenlosen Vorstellungsgespräch.

Sie können wählen, ob Sie Ihr Vorstellungsgespräch gerne in der Ambulanz-I in Nürnberg (bei Priv.-Doz. Dr. T. Mösler und Dr. S. Poppek) oder in der Ambulanz-III in Fürth (bei Dr. W. Dorrmann), wahrnehmen wollen.

(Durch Anklicken der Namen bekommen Sie das entsprechende Anmeldeformular als PDF heruntergeladen. Bitte fordern Sie damit auch das Infopaket an, es enthält weitere, über die Homepage hinausgehende Informationen.)
 

 


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Verhaltensmedizin u. Sexuologie e.V.
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